[rak-list] Neuer FRANAR-Entwurf

Bernhard Eversberg ev at biblio.tu-bs.de
Thu Apr 12 08:20:03 CEST 2007


Glenn Patton (OCLC) schrieb in der RDA-Liste:

The IFLA Working Group on Functional Requirements and Numbering of
Authority Records is pleased to announce that a 2nd draft of "Functional
Requirements for Authority Data" (previously titled "Functional
Requirements for Authority Records") is now available for worldwide
review.  This draft, updated in response to comments received during the
previous review, is on the IFLA web site at
http://www.ifla.org/VII/d4/wg-franar.htm  .
Comments should be sent by July 15, 2007 to:

Glenn Patton

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FRANAR versteht sich als Erweiterung und Präzisierung von FRBR, ohne
welche man es nicht lesen kann. Es wird angemerkt, daß für die
"Entitäten" der Sacherschließung, also den Gegenständen von Thesauri,
Klassifikationen und Schlagwort-Normdaten, noch einige Arbeit zu
leisten sein wird. Dafür wurde eine neue AG gegründet. Die Wunsch-
vorstellung besteht, daß nicht nur Bibliotheken für ihre Kataloge die
Theorie anwenden können, sondern auch Museen und Archive für ihre
Metadaten. Repräsentanten jener Bereiche waren in der Arbeitsgruppe
nicht vertreten.

Das Papier beschreibt ausführlich, was "authority control" ist.
Das ist recht abstrakt und deshalb weitgehend regelwerksneutral.
Am wichtigsten ist sodann
Kap. 4: Attributes
in dem für alle "Entitäten" (Personen, Körperschaften, Werke,
Ausgaben, Versionen, Objekt, Ereignis, ...) die zu ihrer Beschreibung
nötigen Datenelemente aufgelistet und definiert werden. Dies soll
nun genau mit FRBR abgestimmt sein und somit auch insbes. mit der
RDA-Begrifflichkeit. Genau wird man es erst sehen, wenn Teil B
erscheint. Genaugenommen wird Teil B durch die Kap. 4 bis 7 schon
teilweise vorweggenommen. Ansetzungen, Auswahl der zu berücksichtigenden
Entitäten und tatsächlich zu erfassenden Attribute sowie deren
genaue Form wird aber Teil B noch regeln bzw. präzisieren müssen.
Erst einmal weiß man jetzt viel genauer als zuvor, über was man
eigentlich redet und wie alles zusammenhängt. Ein Vokabular und ein
Instrumentarium stehen nun bereit, das Regelwerk muß aber noch sagen,
für was und wie man es denn anwenden soll, damit ein brauch- und
bezahlbarer Katalog entsteht.


B.Eversberg


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