[rak-list] RDA-Entwuerfe Part A, chapter 7

Bernhard Eversberg ev at biblio.tu-bs.de
Thu Jun 29 14:54:31 CEST 2006


Zu Chapter 7
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Was Kap. 7 angeht, kann man es kurz machen:
Es handelt sich um eine Neuformulierung und Umgruppierung des 
berüchtigten Kap. 21 ohne irgendeine vereinfachende Idee.
Die ganze Kasuistik ist noch vorhanden, obwohl man zuerst denkt,
daß wenigstens der schlimmste Punkt, 21.1B2.b) verschwunden sei,
aber er ist noch voll da, nur verteilt auf viele andere Stellen,
die sich mit Spezialfällen befassen, z.B. besonders 7.9 für die "Legal
Works".
Und statt die HE unter Körperschaft abzuschaffen, tritt jetzt noch
die HE unter "Family" gleichberechtigt neben Personen und Körp. (siehe 
7.2.1.3). MARC21 hat dafür noch kein Feld [UNIMARC hatte schon 720].
Die immer wieder kritisierte "rule of three" ist unverändert geblieben,
siehe 7.2.2.4, dann wird der Titel als Lückenbüßer zum primary access
point.

Weniger als vorher ist also ein allgemeines, stringentes Prinzip für die
"primary responsibility" vorhanden, wie wir es längst hatten, sondern
die Sache ist, unter dem Deckmantel einer übersichtlicher wirkenden
Kapitelgliederung, noch unübersichtlicher geworden.

Modernisiert ist nur die Sprache, nicht der Ansatz.
Man sagt jetzt u.a.

Responsibility                             Authorship
Access point                  statt        Entry (Eintragung)
Primary access point                       Main entry (HE)
originates from a corp. body               emanates from a corp. body

Das Ermitteln der HE war immer als besonders arbeitsaufwendig kritisiert
und deshalb reformbedürftig genannt worden. Der RAK2-Entwurf hatte
damit konsequent aufgeräumt, RDA ist daher gerade in diesem Punkt
aus unserer Sicht enttäuschend. Die Chancen jedoch, daß wir
dagegen mit konstruktiver Kritik was erreichen, scheinen mir gering.
Alle Kritik im Detail, die wir sonst noch anbringen mögen, ist
dagegen marginal.

Falls man nun sagt, es sei doch längst wurscht, von HE und NE zu
reden, dann ist immer noch zu bedenken: Man wird auf dieser Grundlage
einfach nicht mit kurzen Worten erklären können, wie die sog. "Citation"
zu bilden ist, die eine wichtige Komponente des FRBR-Konzepts bilden 
wird. Denn die Citation wird gebraucht für übersichtliche Kurzlisten
von Ergebnismengen. Die neue "Werkbenennung" in RAK2 hat
dagegen das klare, ganz knappe Konzept: Vorliegender Titel plus
Verfasser, wenn es keinen gibt, nur der Titel, und wenn der unspezifisch
ist, ergänzt um Vorlageform der verantwortlichen Körperschaft. Diese
körperschaftliche Ergänzung als Ansetzungskonzept für Titel gibt es
in RDA noch immer nicht. Vielleicht kommt sie noch, in Kap. 13, aber es
scheint mir unwahrscheinlich.

Man will mit RDA ja ausdrücklich auch andere Metadaten-Communities
ansprechen und sie davon überzeugen. Ob das gelingen kann, ist mit
diesem Kapitel mehr als zweifelhaft.

MfG B.E.



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