[rak-list] Normdateien

Monika Muennich Muennich at UB.UNI-HEIDELBERG.DE
Tue Feb 19 13:45:48 CET 2002


Liebe Liste, ich lese gerade in IIE aktuell im Artikel Bibliothekarische
Globalisierung = AACR, Ende d. 1. Absatzes:
"Gibt es nicht vielleicht Alternativen, die eine internationale
Zusammenarbeit ermöglichen, ohne dass dafür die gewachsenen und durchaus
bewährten Strukturen
(z.B. qualitativ hochwertige Normdateien) aufgegeben werden müssen"

Bei einem Umstieg auf AACR  steht oder stand dies überhaupt nie zur
Debatte. Wir würden weiterhin Ordnungshilfen, Zusätze u.ä. in Deutsch
oder wie teilw. bisher
in der jeweiligen Landessprache hinzufügen. Dies lässt AACR ja
ausdrücklich zu. Für die Ansetzungen  brauche ich wohl so eine Idee gar
nicht erwähnen. Ich
denke, hier waren wir sowieso die internationalen Musterkinder im
Gegensatz zu AACR und ganz zu schweigen von RSWK.
Es müssen nur die Normdatensätze  miteinander verlinkbar sein. Ob dies
virtuell oder physisch (z.B. über LC-NA) geht, muss genau untersucht
werden. In der
IFLA werden diverse Modelle diskutiert - dieses schreibt ja auch die
Kollegin Putjenter.
Wiegesagt, es ist schon lange nicht mehr (viele Vorträge von Barbara
Tillett belegen dies) die Rede davon, dass die Ansetzung der Namen von
Personen- und
Körperschaften gleich sein muss, dies wäre weltweit absurd!

Was allerdings endlich geschehen muss, wenn wir  internationale
Datenbanken (virtuell, physisch oder wie auch immer) haben wollen und
darüber unsere
Katalogisate tauschen, ist die Entitätsangleichung - und das scheinen
einige Kollegen (die innen eingeschlossen)  nicht zu sehen oder zu
wollen. Und das ist m.E.
die einzige notwendige Anpassung im Namenansetzungbereich, wenn wir AACR
übernehmen! Weitere Änderungen bei Namen von Körperschaften und
Personen,
die in den EGs schon lange zur Debatte stehen, haben mit AACR nichts zu
tun.
Zur Entitätsangleichung:
Das ist bei den Personennamen das alte Lied der Individualisierung (eine
Kollegin sagte neulich auf der Liste zu Recht, dies ist längst im
Grundsatz beschlossen,
schon von der Konferenz für Regelwerksfragen). Es müssen jetzt noch
Ausführungsbestimmungen her und da gibt es Differenzen. Ich meine, eine
Individualisierung
sollte zur jetzigen Zeit genauso aussehen (Struktur und daraus ableitbar
Anzeige) wie AACR.
Bei den Körperschaften gibt es wohl einen größeren Komplex, das sind die
Kongresse von Gesellschaften. Das andere sind - wenn ich das aus REUSE
richtig in
Erinnerung habe - kleinere Komplexe.

MfG Monika Münnich

--
Monika Muennich
Universitaetsbibliothek
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