[dini-ag-kim-lizenzen] Rundgespräch der DFG zum Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material (organisiert von der SLUB Dresden)

Hohmann, Andre Andre.Hohmann at slub-dresden.de
Tue Feb 15 08:14:54 CET 2022


Liebe Frau Kasprzik,

Ich befürchte, dass die Text und Data Mining-Aspekte in dem DFG-Projekt bisher nicht explizit berücksichtigt werden. Es geht eher um die Reproduktion und Bereitstellung rechtlich geschützter Objekte für die Forschung. Dazu müssen zunächst die Grundlagen untersucht und Lösungswege gefunden werden. Die notwendigen Handlungsfelder sind in dem Bericht des Rundgesprächs genannt und die spezifische Kennzeichnung des Rechtestatus von Metadaten oder Abstracts ist dort nicht enthalten. Es ist in der Ausschreibung auch recht deutlich formuliert, welche Ziele verfolgt werden [1]:
Im DFG-Förderprogramm "Digitalisierung und Erschließung" kann die Digitalisierung von Objekten nur gefördert werden, wenn die Digitalisate direkt im Open Access frei und uneingeschränkt für die wissenschaftliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden können. Vonseiten der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler besteht aber eine große Nachfrage an einer digitalen Bereitstellung auch von Materialien, die zum Beispiel aus datenschutz-, urheber- oder archivrechtlichen Gründen nicht im Open Access überregional angeboten werden können.
Gegebenenfalls treten diese Fragen jedoch auch in der Nutzung von Volltexten auf, worauf ich jedoch auch keinen Hinweis gefunden habe. Dies wird gegebenenfalls im Koordinierungsprojekt abgestimmt.
Wie sich dies entwickelt, kann hier nur erahnt werden. Sie müssten sich diesbezüglich bei der DFG erkundigen.

Meiner Erfahrung in der Lizenzen Gruppe nach ist das Vorgehen sinnvoll, sich zunächst über die Grundlagen zu verständigen und Standards zu erarbeiten, um auf dieser Basis weitere spezifische Anwendungsfälle zu untersuchen. Die Rechteauszeichnung von Metadaten, Abstracts, Volltexten, ... wurde in der Lizenzen Gruppe als Aufgabe erkannt [1, 2], es fehlten jedoch die Ressourcen, um dies zu untersuchen, weil allein die Auszeichnung der Objekte an sich eine große Herausforderung darstellte.

Ich kann Ihre Frage somit nicht beantworten, sondern kann nur empfehlen, die Anforderungen an die Rechteauszeichnung/-klärung aus dem Text und Data Mining generell zu beschreiben. Es ist für Außenstehende schwer nachzuvollziehen, welche Lizenzverträge gemeint sind, zwischen wem sie geschlossen werden und welche Ausprägungen es gibt. Gibt es dazu auch generelle rechtliche Einschätzungen? Ebenfalls sind für Außenstehende die Anwendungszwecke "Indexierung", "Machine Learning", ... nur schwer erfassbar und in den Bereich Rechteinformationen verortbar. Wenn die Anforderungen klar beschrieben sind, ist es einfacher, diese zu vermitteln.

Viele Grüße
André Hohmann

[1] http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2021/info_wissenschaft_21_108
[2] https://wiki.dnb.de/pages/viewpage.action?pageId=154968369
[3] https://wiki.dnb.de/pages/viewpage.action?pageId=148609634


Von: dini-ag-kim-lizenzen <dini-ag-kim-lizenzen-bounces at lists.dnb.de> Im Auftrag von Kasprzik, Anna
Gesendet: Donnerstag, 10. Februar 2022 16:24
An: dini-ag-kim-lizenzen at lists.dnb.de
Betreff: [dini-ag-kim-lizenzen] Rundgespräch der DFG zum Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material (organisiert von der SLUB Dresden)

Liebe Liste,

wir sind gerade in der ZBW in heftige Diskussionen verwickelt, wie wir den rechtlichen Status von Abstracts bezüglich Text und Data Mining _bzw._ bezüglich dessen, was wir _eigentlich_ damit machen wollen, nämlich automatisierte Inhaltserschließung mit Text-Mining-Methoden aus dem Machine Learning, abbilden können.

In diese Diskussion flatterte der Bericht in obib zum im Betreff genannten Rundgespräch der DFG.
(Artikel: https://www.o-bib.de/bib/article/view/5807/8607 ("Rundgespräch zum Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material"))
(Bericht: https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/programme/lis/bericht_dfg_rundgespraech_rechtebewehrte_objekte.pdf)
(Ausschreibung Koordinierungsprojekt: https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2021/info_wissenschaft_21_108/index.html)

Das klingt natürlich hochinteressant, und ich hab mir sagen lassen, dass einige Mitglieder dieser Liste dabei waren.
Wir haben viele Fragen ...

... zum Beispiel: Das ist ja nun die DFG - ging es da vor allem darum, TDM-Rechte _zu Forschungszwecken_ zu klären?
Oder eben gerade auch für die produktiven Zwecke einer Bibliothek?
Wir haben das Problem, dass in den bisherigen Lizenzverträgen TDM höchstens für Forschungszwecke erlaubt ist, und aber nicht für die produktiven Zwecke einer Bibliothek (und wir diskutieren jetzt hier, ob unsere Zwecke ggf. auch mit "Indexierung" abgedeckt sind; und stoßen auf Fälle, wo TDM erlaubt ist, Indexierung aber verboten, etc.)
Wir haben hier mehrere Anwendungen aus dem Produktivbetrieb, für die wir Klärung bräuchten - die besagte automatisierte Inhaltserschließung, das Produzieren von Wordclouds aus Abstracts im Discovery-System, ...

Wer war dabei und kann uns ein bisschen informieren oder zumindest die eine oben gestellte Frage beantworten?
Wir sind für jeden Schnipsel dankbar! :)

Herzliche Grüße aus Hamburg
Anna
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Dr. Anna Kasprzik (they/them; "Informatiker", "Linguist")
Leitung Automatisierung der Sacherschließung
Coordination of the Automatization of Subject Indexing

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