[Rda-info-liste] Antw: QR-Codes erfassen

Rda-info-liste rda-info-liste at lists.dnb.de
Mo Jun 17 10:17:00 CEST 2019


Sehr geehrte Frau Karstens,

die Inhalte der codierten Daten und ihr Mehrgewinn sind leider sehr
unterschiedlich, was eine Zuordnung zu den RDA-Elementen erschwert.
Außerdem sind die Inhalte nicht immer anhand der Ressource zu erkennen
und der Aufwand zur Feststellung der Art der zusätzlichen Informationen
per Smartphone kann nicht unbedingt vorausgesetzt werden.
Die Fachgruppe Erschließung kommt daher zu dem Schluss, dass es für die
Angabe eines QR-Codes in einer Ressource keine allgemeingültige Regelung
geben kann.

Die Lösungen, den Hinweis auf einen QR-Code als Begleitmaterial oder
illustrierender Inhalt zu erfassen, werden abgelehnt. 
Die Angabe des betreffenden Links in der Titelaufnahme wird teilweise
als problematisch angesehen. Sofern der Link nur einmalig genutzt werden
kann, kann die Information maximal auf Exemplarebene angegeben werden. 
Die Information könnte als „ergänzender Inhalt" in einer Anmerkung
erfasst werden. In der Praxis wird auf eine entsprechende Anmerkung aus
pragmatischen Gründen häufig verzichtet.

Auch wenn es nicht eine richtige Lösung gibt, hoffen wir, Ihnen mit
unserer Antwort helfen zu können (wenn auch leider recht spät) und
verbleiben mit freundlichen Grüßen

Brigitte Block (hbz) und Birgit Unkhoff-Giske (UB Trier) 
für die Fachgruppe Erschließung 

>>> Rda-info-liste <rda-info-liste at lists.dnb.de> schrieb am 16. 04.2019
um 15:50:
> Liebe Kolleginnen und Kollegen!
> 
> Mittlerweile tauchen QR‑Codes in immer mehr Büchern als Erweiterung
des 
> Inhalts auf, Wanderrouten, die man herunterladen kann, Zusatzaufgaben
für 
> Schüler usw. Bis jetzt wurden diese von mir mit einem Vermerk in der
Fußnote 
> erfasst.
> Da ich aber immer tiefer in RDA eintauche, frage ich mich, ob das so
richtig 
> ist ...!? Oder gilt ein QR‑Code als illustrierender Inhalt (es wurde
nur noch 
> kein aktueller Terminus dafür aufgenommen)? Eine Beilage kann es ja
nicht 
> sein ... auch wenn es ein Zugewinn ist. Gibt es vielleicht sogar ein

> Extra‑Feld?
> 
> Wie erfassen andere Bibliothek QR‑Codes in ihren Katalogisaten oder
lassen 
> ihn vielleicht sogar ganz weg?
> 
> Ich freue mich schon auf die Lösungsvorschläge und verbleibe
> 
> mit freundlichen Grüßen
> Heike Karstens
> 
> [Stadtbibliothek Logo verkleinert  transparent]
> _________________________________
> Heike Karstens
> Katalogisierung und Geschäftsgang
> Magistrat der Stadt Bremerhaven
> Stadtbibliothek
> Bgm.‑Smidt‑Str. 10
> (Hanse Carré, 2.OG)
> 27568 Bremerhaven
> Telefon: 0471 590‑2932, Fax: 0471 590‑2059
> E‑Mail: 
>
heike.karstens at magistrat.bremerhaven.de<mailto:heike.karstens at magistrat.breme

> rhaven.de>
> Internet: 
>
http://www.stadtbibliothek‑bremerhaven.de<http://www.stadtbibliothek‑bremer

> haven.de/>
> 
>   [logo SEESTADT Bremerhaven _signatur]
<https://www.bremerhaven.de/de/>
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Brigitte Block
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