[Rda-info-liste] RDA 11.2.2.14.3 und RDA 19.2.1.1.1

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Fre Mar 31 12:13:16 CEST 2017


Sehr geehrte Kolleg/innen,


was denken Sie von folgender Ansetzung (hier in MARC):


110-2_ |a Royal Academy of Arts (Great Britain).  |b Summer Exhibition  |n (248th :  |d 2016 :  |c London, England),  |e issuing body, |e host institution


Die Summer Exhibition der Royal Academy of Arts findet wiederkehrend jedes Jahr seit 1769 statt.


Insofern ist sie also durchaus mit den üblichen Beispielen wie Documenta und Biennale di Venezia vergleichbar. Allerdings ist der Name "von allgemeiner Natur" und "nur eine geografische, chronologische, numerische oder alphabetische Abteilung einer übergeordneten Körperschaft" (RDA 11.2.2.14.3). Daher kann sie nicht selbständig sondern nur als untergeordnete Körperschaft angesetzt werden.


In der RDA Schulungsunterlage Modul 5B.02 steht allerdings auf Seiten 7-8: "Sind zwei oder mehr Körperschaften in der Ressource genannt, die in einer hierarchischen Beziehung zueinander stehen, so hat in der Regel eine untergeordnete Körperschaft das Werk im Auftrag der übergeordneten Körperschaft ausgeführt. Geister Schöpfer ist dann die übergeordnete Körperschaft, sofern die Kriterien aus RDA 19.2.1.1.1 für diese erfüllt sind."


Nach dieser Regel wäre die Royal Academy of Arts der geistige Schöpfer. So war es ja auch in Vor-RDA-Zeiten.


Wir hier in der Bibliothek des Kunsthauses sind mehrheitlich von der Ansetzung aus den USA und England überzeugt.


Vielen Dank für Kommentare,


Thomas Rosemann


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