[Rda-info-liste] (Wiesenmüller) Vergewisserung/Dissertation

rda-info-liste at lists.dnb.de rda-info-liste at lists.dnb.de
Son Jun 28 11:36:41 CEST 2015


Liebe Frau Payer,

es gibt die Beziehungskennzeichnung "Gegenwärter Eigentümer", aber diese 
ist beschränkt auf Beziehungen zu Exemplaren. Hier brauchen wir ja eine 
Beziehungskennzeichnung auf Werkebene.

Sie haben natürlich recht, dass die Beziehung zum Doktoranden in jedem 
Fall erfasst werden muss. Erzwingen könnte man dies nicht, wenn die 
Person nur zweiter geistiger Schöpfer ist - aber man könnte es zumindest 
empfehlen. Und ich hätte wenig Bedenken, dass die KollegInnen dies in 
der Praxis nicht sowieso so machen würden.

Ich finde immer noch das Beispiel von Herrn Witte sehr erhellend: Wie 
erklärt man denn einem Benutzer, dass der eine Handschriftenkatalog 
unter der Person steht (weil es zugleich eine Diss ist und es kein Indiz 
gibt, dass die Bibliothek das Werk veranlasst hat), während der andere 
unter der Bibliothek steht (weil im Vorwort steht, dass die Bibliothek 
das Werk beauftragt hat)? Für die Handschriftenexperten ist gewiss in 
beiden Fällen die Bibliothek der erste Einstiegspunkt.

Mir scheint deshalb weiterhin eine Gleichbehandlung sinnvoll. Da es 
angesichts der derzeitigen RDA-Regeln nicht möglich wäre, immer die 
Person als ersten geistigen Schöpfer anzunehmen, bleibt nur, immer die 
Körperschaft als ersten geistigen Schöpfer anzunehmen. Wir haben deshalb 
m.E. nur die Wahl zwischen der Lösung, immer eine Einzelfallprüfung 
vorzunehmen, oder immer davon auszugehen, dass ein Bestandskatalog von 
der Körperschaft veranlasst wurde, d.h. die Körperschaft zum ersten 
geistigen Schöpfer zu machen.

Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass der Person der Rang des 
geistigen Schöpfers nicht abgesprochen wird. Aber sie würde halt als 
zweites angezeigt und nicht als erstes. Wäre das wirklich so schlimm?

Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller





Am 28.06.2015 um 11:21 schrieb rda-info-liste at lists.dnb.de:
> Liebe Frau Wiesenmüller, liebe Listenteilnehmer,
>
> der Beginn der Diskussion war die Dissertation über die griech. Kataloge,
> wobei in den Testaufnahmen die UB Hamburg die Eintragung als erster
> geistiger Schöpfer erhalten hat. Dazu:
>
> Wie soll ich einem Benutzer (und mir) verständlich machen, dass bei einer
> Dissertation nicht der Doktorand sondern eine Bibliothek der Verfasser
> ist? und dass man, wenn man sich streng an RDA hält, dieser Doktorand da
> nur 2. geistiger Schöpfer gar nicht erwähnt werden muss?
> Entweder müsste man die Regel so ändern, dass bei eindeutiger persönlicher
> Verfasserschaft die Person Vorrang hat - eine Änderung, die man wohl nicht
> durchsetzen kann -, oder man legt strengere Kriterien für die
> Verfasserschaft einer Körperschaft zu Grunde. Man kann ja empfehlen
> zusätzliche Sucheinstiege für die Körperschaften einzubringen. Dann wäre
> von der formalen Seite her die Eintragung für den Katalog gegeben, auch
> wenn es für den Benutzer wie eine doppelte Erfassung aussieht, da
> innerhalb der Sacherschließung bei dem genannten Katalog die dazu gehörige
> Bibliothek angegeben werden muss.
>
> Als Beziehungskennzeichnung kommt ja eigentlich nur "Besitzer" oder so
> ähnlich in Frage.
> Als Benutzer der Titelaufnahmen der LoC finde ich den Verzicht auf
> Beziehungskennzeichnungen sehr gut. Zuerst hat mich aus RAK-Tradition her
> kommend gestört, dass z.B. bei einem persönlichen Herausgeber die Funktion
> in Feld 700 nicht dabei steht. Da aber in den Fällen, die ich mir
> angesehen habe, die Beziehungen eindeutig aus dem Feld 245 zu erschließen
> sind, ist eine zusätzliche Beziehungskennzeichnung eher verwirrend.
> Sollten die Beziehungen Person, Familie und Körperschaft zu WEMI nicht
> klar aus der Aufnahme zu erkennen sein, kann man ja eine
> Beziehungskennzeichnung einführen oder eine Anmerkung schreiben.
> Jedenfalls könnte man sich dann die Überlegungen, ob eine Bibliothek die
> "Verfasserin" einer Dissertation sein kann, ersparen.
>
> Schöne Grüße
> Margarete Payer
>
>
>
>
> Aus Frau Wiesenmüllers Mail:
>> Ich denke, es ist nicht verboten, dass wir in den D-A-CH an manchen
>> Stellen in ein "musterbasiertes" Arbeiten zurückfallen. Ich persönlich
>> hätte also kein Problem damit, wenn wir zu den Handschriftenkatalogen
>> eine pauschale Aussage in Form einer Erläuterung treffen würden, anstatt
>> von den KollegInnen zu verlangen, jedes Mal eine Einzelfallprüfung bis
>> hin zur genauen Lektüre des Vorworts zu machen...
>>
>> Frau Payer hat ja sehr stark gegen die Körperschaft als ersten geistigen
>> Schöpfer plädiert. Ich muss gestehen, dass ich nicht so sehe. Mit ist es
>> eigentlich herzlich egal, ob die Körperschaft - um die alte Terminologie
>> zu verwenden - die Haupteintragung erhält oder nicht (die Benutzer
>> nehmen den Unterschied vermutlich sowieso nicht wahr). Ich würde es nur
>> gerne einheitlich haben, also nicht beim einen Handschriftenkatalog so
>> und beim nächsten anders.
>>
>> Noch zu Herrn Wittes Punkten zur Beziehungskennzeichnung: Leider
>> verzichtet die LC sehr häufig auf Beziehungskennzeichnungen; das habe
>> ich auch schon oft bedauert. Von der Definition her passt "Verfasser"
>> jedenfalls absolut, auch wenn die Körperschaft geistiger Schöpfer ist.
>> Denn es liegt ein textuelles Werk vor, und der geistige Schöpfer eines
>> textuellen Werks heißt nun mal per definitionem "Verfasser". Ich habe
>> mich anfangs auch irgendwie daran gestört, "Verfasser" für eine
>> Körperschaft zu verwenden. Aber was wäre die Alternative? Man könnte
>> sonst nur noch den Namen des Elements als Beziehungskennzeichnung
>> verwenden, also "geistiger Schöpfer" - ob das die Benutzer besser finden
>> würden?
>>
>> Viele Grüße
>> Heidrun Wiesenmüller
>
>
>
>
>
>
> _______________________________________________
> Rda-info-liste mailing list
> Rda-info-liste at lists.dnb.de
> http://lists.dnb.de/mailman/listinfo/rda-info-liste


-- 
---------------------
Prof. Heidrun Wiesenmüller M.A.
Hochschule der Medien
Fakultät Information und Kommunikation
neue Postadresse seit Juli 2014: Nobelstr. 10, 70569 Stuttgart
Tel. dienstl.: 0711/8923-3188
Tel. Home Office: 0711/36565868
www.hdm-stuttgart.de/bi

-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt...
URL: http://lists.dnb.de/pipermail/rda-info-liste/attachments/20150628/fd014ae3/attachment.html