[Rda-info-liste] (Payer) Vergewisserung/Dissertation

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Son Jun 28 11:21:06 CEST 2015


Liebe Frau Wiesenmüller, liebe Listenteilnehmer,

der Beginn der Diskussion war die Dissertation über die griech. Kataloge,
wobei in den Testaufnahmen die UB Hamburg die Eintragung als erster
geistiger Schöpfer erhalten hat. Dazu:

Wie soll ich einem Benutzer (und mir) verständlich machen, dass bei einer
Dissertation nicht der Doktorand sondern eine Bibliothek der Verfasser
ist? und dass man, wenn man sich streng an RDA hält, dieser Doktorand da
nur 2. geistiger Schöpfer gar nicht erwähnt werden muss?
Entweder müsste man die Regel so ändern, dass bei eindeutiger persönlicher
Verfasserschaft die Person Vorrang hat - eine Änderung, die man wohl nicht
durchsetzen kann -, oder man legt strengere Kriterien für die
Verfasserschaft einer Körperschaft zu Grunde. Man kann ja empfehlen
zusätzliche Sucheinstiege für die Körperschaften einzubringen. Dann wäre
von der formalen Seite her die Eintragung für den Katalog gegeben, auch
wenn es für den Benutzer wie eine doppelte Erfassung aussieht, da
innerhalb der Sacherschließung bei dem genannten Katalog die dazu gehörige
Bibliothek angegeben werden muss.

Als Beziehungskennzeichnung kommt ja eigentlich nur "Besitzer" oder so
ähnlich in Frage.
Als Benutzer der Titelaufnahmen der LoC finde ich den Verzicht auf
Beziehungskennzeichnungen sehr gut. Zuerst hat mich aus RAK-Tradition her
kommend gestört, dass z.B. bei einem persönlichen Herausgeber die Funktion
in Feld 700 nicht dabei steht. Da aber in den Fällen, die ich mir
angesehen habe, die Beziehungen eindeutig aus dem Feld 245 zu erschließen
sind, ist eine zusätzliche Beziehungskennzeichnung eher verwirrend.
Sollten die Beziehungen Person, Familie und Körperschaft zu WEMI nicht
klar aus der Aufnahme zu erkennen sein, kann man ja eine
Beziehungskennzeichnung einführen oder eine Anmerkung schreiben.
Jedenfalls könnte man sich dann die Überlegungen, ob eine Bibliothek die
"Verfasserin" einer Dissertation sein kann, ersparen.

Schöne Grüße
Margarete Payer




Aus Frau Wiesenmüllers Mail:
> Ich denke, es ist nicht verboten, dass wir in den D-A-CH an manchen
> Stellen in ein "musterbasiertes" Arbeiten zurückfallen. Ich persönlich
> hätte also kein Problem damit, wenn wir zu den Handschriftenkatalogen
> eine pauschale Aussage in Form einer Erläuterung treffen würden, anstatt
> von den KollegInnen zu verlangen, jedes Mal eine Einzelfallprüfung bis
> hin zur genauen Lektüre des Vorworts zu machen...
>
> Frau Payer hat ja sehr stark gegen die Körperschaft als ersten geistigen
> Schöpfer plädiert. Ich muss gestehen, dass ich nicht so sehe. Mit ist es
> eigentlich herzlich egal, ob die Körperschaft - um die alte Terminologie
> zu verwenden - die Haupteintragung erhält oder nicht (die Benutzer
> nehmen den Unterschied vermutlich sowieso nicht wahr). Ich würde es nur
> gerne einheitlich haben, also nicht beim einen Handschriftenkatalog so
> und beim nächsten anders.
>
> Noch zu Herrn Wittes Punkten zur Beziehungskennzeichnung: Leider
> verzichtet die LC sehr häufig auf Beziehungskennzeichnungen; das habe
> ich auch schon oft bedauert. Von der Definition her passt "Verfasser"
> jedenfalls absolut, auch wenn die Körperschaft geistiger Schöpfer ist.
> Denn es liegt ein textuelles Werk vor, und der geistige Schöpfer eines
> textuellen Werks heißt nun mal per definitionem "Verfasser". Ich habe
> mich anfangs auch irgendwie daran gestört, "Verfasser" für eine
> Körperschaft zu verwenden. Aber was wäre die Alternative? Man könnte
> sonst nur noch den Namen des Elements als Beziehungskennzeichnung
> verwenden, also "geistiger Schöpfer" - ob das die Benutzer besser finden
> würden?
>
> Viele Grüße
> Heidrun Wiesenmüller