[Rda-info-liste] (Wiesenmüller) Vergewisserung
rda-info-liste at lists.dnb.de
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Fre Jun 26 17:14:18 CEST 2015
Lieber Herr Berger,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich denke, ein grundsätzlicher Unterschied zwischen RDA und RAK ist,
dass RDA eher "prinzipienbasiert" ist und RAK eher "musterbasiert". Was
ich damit meine, erkläre ich mal am Beispiel der Ansetzung von
untergeordneten Körperschaften. Unter RAK hatten wir gewisse Muster im
Kopf, die uns als Vorbild für bestimmte Typen dienten: Ein Organ sieht
immer so aus, ein Uni-Institut sieht immer so aus etc. Man musste
natürlich diese Muster lernen, konnte sie dann aber sozusagen "wie im
Schlaf" anwenden, ohne über jeden einzelnen Fall von neuem nachdenken zu
müssen.
In RDA gibt es solche Muster nicht. Stattdessen gibt es einige wenige
Grundprinzipien zum Umgang mit Namen untergeordneter Körperschaften.
Diese muss ich auf jeden neuen Fall anwenden. Wenn ich z.B. ein
Uni-Institut habe, gibt es keinen Automatismus dafür, wie die Ansetzung
aussieht, sondern ich muss prüfen, unter welches Grundprinzip der Name
des Instituts, das ich gerade vor mir habe, fällt. Der Vorteil ist, dass
man keine Muster für zahllose Dinge lernen muss, sondern nur die
Grundprinzipien. Aber der Nachteil ist, dass man bei jedem Fall
sozusagen wieder von vorne anfängt.
Ich denke, es ist nicht verboten, dass wir in den D-A-CH an manchen
Stellen in ein "musterbasiertes" Arbeiten zurückfallen. Ich persönlich
hätte also kein Problem damit, wenn wir zu den Handschriftenkatalogen
eine pauschale Aussage in Form einer Erläuterung treffen würden, anstatt
von den KollegInnen zu verlangen, jedes Mal eine Einzelfallprüfung bis
hin zur genauen Lektüre des Vorworts zu machen...
Frau Payer hat ja sehr stark gegen die Körperschaft als ersten geistigen
Schöpfer plädiert. Ich muss gestehen, dass ich nicht so sehe. Mit ist es
eigentlich herzlich egal, ob die Körperschaft - um die alte Terminologie
zu verwenden - die Haupteintragung erhält oder nicht (die Benutzer
nehmen den Unterschied vermutlich sowieso nicht wahr). Ich würde es nur
gerne einheitlich haben, also nicht beim einen Handschriftenkatalog so
und beim nächsten anders.
Noch zu Herrn Wittes Punkten zur Beziehungskennzeichnung: Leider
verzichtet die LC sehr häufig auf Beziehungskennzeichnungen; das habe
ich auch schon oft bedauert. Von der Definition her passt "Verfasser"
jedenfalls absolut, auch wenn die Körperschaft geistiger Schöpfer ist.
Denn es liegt ein textuelles Werk vor, und der geistige Schöpfer eines
textuellen Werks heißt nun mal per definitionem "Verfasser". Ich habe
mich anfangs auch irgendwie daran gestört, "Verfasser" für eine
Körperschaft zu verwenden. Aber was wäre die Alternative? Man könnte
sonst nur noch den Namen des Elements als Beziehungskennzeichnung
verwenden, also "geistiger Schöpfer" - ob das die Benutzer besser finden
würden?
Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller
Am 26.06.2015 um 11:57 schrieb rda-info-liste at lists.dnb.de:
> -----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
> Hash: SHA1
>
> Liebe Liste,
>
> Es gibt viele Details die darauf hindeuten (ganze Vorlage als Informations-
> quelle, Form, Genre, Zielgruppe sind als [moegliche] Elemente der
> Beschreibung benannt), aber ganz explizit zwischengefragt:
>
> RDA verlangt vom Katalogisierer ein /Verstaendnis/ der fraglichen Ressource
> (was es ist und was es soll), das auf einer Gesamtschau gruendet (und nicht
> nur auf der Titelseite oder gewissen Formulierungen darauf), und die
> Katalogisierungsentscheidungen bezueglich Veraestelungen in den Regeln sollen
> darauf beruhen?
>
> Und - falls dem so ist - ist das ein deutlicher Unterschied zu den RAK,
> wo staerker die Formulierungen der Vorlage ausschlaggebend sind und
> daher moeglicherweise zu eindeutigeren Loesungen kommen, denn das
> /Verstaendnis/ der Ressource haengt staerker an der Person des Katalogisierers
> als das Lesen der Titelseite (wir hatten hier(?) aber z.B. auch das
> italienische "a cura" diskutiert, das /unsere/ Frage nach Herausgeberschaft
> auf elegante Art unbeantwortet lassen kann).
>
> Auf die aktuelle Diskussion bezogen heisst das dann, dass wir nicht nur
> die allgemeine Pflicht haben, einen Handschriftenkatalog angemessen zu
> katalogisieren (etwa damit die Wissenschaftler uns nicht auslachen, obwohl
> rechnerisch in der Mehrheit, da vermutlich mehr Bibliothekspersonal sich mit
> einer solchen Publikation auseinandersetzt als es hinterher Benutzer gibt,
> massen wir uns da nichts an), sondern bereits das Regelwerk deutlich von
> uns fordert, den aus Genre und Beduernissen der unterstellten Zielgruppe
> erwachsenden Anforderungen gerecht zu werden.
>
> In der Praxis duerfte es jeweils auf geeignete zusaetzliche Sucheinstiege
> hinauslaufen, bzw. ob die erlaubt sind oder gar vom Regelwerk gefordert,
> das halte ich fuer nicht konfliktwuerdig.
>
> Wenn aber wie hier (zumindest vordergruendig und auch nur in Bezug auf
> die primaere Verantwortlichkeit) die Anforderungen der Genres "Dissertation"
> bzw. "wissenschaftliche Monographie" und "Katalog" miteinander in Konflikt
> treten, ist dann eine formale Loesung oder eine eher inhaltliche der
> Intention des Regelwerks gemaesser?
>
> viele Gruesse
> Thomas Berger
> -----BEGIN PGP SIGNATURE-----
> Version: GnuPG v1
> Comment: Using GnuPG with Thunderbird - http://www.enigmail.net/
>
> iJwEAQECAAYFAlWNIg0ACgkQYhMlmJ6W47OsSAP/RrFIPbuzSUkhQPzbv6ykjyN6
> dXnUweI+TgUG1+xcm45BmmPmNG5SHGzft/v4BFo2uZ9s4bw+Ry6jT6tMdwzJ08//
> WHGzalsqMfvB3Y4rQVxZllznI8bILAX7zlE3083d0/h5zVSGZTAjB/b5EayfVAmG
> UlNlunEOLRA6tyWpLoo=
> =ZfT/
> -----END PGP SIGNATURE-----
>
>
> _______________________________________________
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> Rda-info-liste at lists.dnb.de
> http://lists.dnb.de/mailman/listinfo/rda-info-liste
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Prof. Heidrun Wiesenmüller M.A.
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