[Rda-info-liste] (ThB) Vergewisserung

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Fre Jun 26 11:57:35 CEST 2015


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Liebe Liste,

Es gibt viele Details die darauf hindeuten (ganze Vorlage als Informations-
quelle, Form, Genre, Zielgruppe sind als [moegliche] Elemente der
Beschreibung benannt), aber ganz explizit zwischengefragt:

RDA verlangt vom Katalogisierer ein /Verstaendnis/ der fraglichen Ressource
(was es ist und was es soll), das auf einer Gesamtschau gruendet (und nicht
nur auf der Titelseite oder gewissen Formulierungen darauf), und die
Katalogisierungsentscheidungen bezueglich Veraestelungen in den Regeln sollen
darauf beruhen?

Und - falls dem so ist - ist das ein deutlicher Unterschied zu den RAK,
wo staerker die Formulierungen der Vorlage ausschlaggebend sind und
daher moeglicherweise zu eindeutigeren Loesungen kommen, denn das
/Verstaendnis/ der Ressource haengt staerker an der Person des Katalogisierers
als das Lesen der Titelseite (wir hatten hier(?) aber z.B. auch das
italienische "a cura" diskutiert, das /unsere/ Frage nach Herausgeberschaft
auf elegante Art unbeantwortet lassen kann).

Auf die aktuelle Diskussion bezogen heisst das dann, dass wir nicht nur
die allgemeine Pflicht haben, einen Handschriftenkatalog angemessen zu
katalogisieren (etwa damit die Wissenschaftler uns nicht auslachen, obwohl
rechnerisch in der Mehrheit, da vermutlich mehr Bibliothekspersonal sich mit
einer solchen Publikation auseinandersetzt als es hinterher Benutzer gibt,
massen wir uns da nichts an), sondern bereits das Regelwerk deutlich von
uns fordert, den aus Genre und Beduernissen der unterstellten Zielgruppe
erwachsenden Anforderungen gerecht zu werden.

In der Praxis duerfte es jeweils auf geeignete zusaetzliche Sucheinstiege
hinauslaufen, bzw. ob die erlaubt sind oder gar vom Regelwerk gefordert,
das halte ich fuer nicht konfliktwuerdig.

Wenn aber wie hier (zumindest vordergruendig und auch nur in Bezug auf
die primaere Verantwortlichkeit) die Anforderungen der Genres "Dissertation"
bzw. "wissenschaftliche Monographie" und "Katalog" miteinander in Konflikt
treten, ist dann eine formale Loesung oder eine eher inhaltliche der
Intention des Regelwerks gemaesser?

viele Gruesse
Thomas Berger
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