[Rda-info-liste] (Wiesenmüller) Vergewisserung

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Fre Jul 3 19:20:38 CEST 2015


Liebe Frau von Rüden,

Sie haben natürlich recht, dass man dies als Inhaltserschließung 
betrachten kann. Andererseits sah selbst RAK zumindest eine 
Nebeneintragung für die besitzende Körperschaft bei einem Katalog vor (§ 
648, 1a), auch wenn das Regelwerk eine formale Verantwortung der 
Bibliothek o.ä. negierte.

Mir ging es bei dem Hinweis primär darum, dass Benutzer vermutlich nicht 
völlig irritiert darauf reagieren werden, wenn die Bibliothek vor dem 
menschlichen Verfasser im Katalog angezeigt wird.

Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller



Am 03.07.2015 um 11:44 schrieb rda-info-liste at lists.dnb.de:
>
> Liebe Frau Wiesenmüller,
>
> ich sehe das so: Der natürliche Verfasser ist ein formales 
> Ordnungskriterium. Die beschriebene Institution kann formales oder 
> inhaltliches Ordnungskriterium sein. Sie ist formales 
> Ordnungskriterium, wenn sie an der Veröffentlichung als Urheber im 
> weitesten Sinne dieses Wortes mitgewirkt hat. Bei einer Dissertation, 
> welche die  Institution *nur zum Thema* hat, ist der natürliche 
> Verfasser oberstes formales Ordnungskriterium. Die Institution, um die 
> es geht, ist das erste inhaltliche Ordnungskriterium. Eine generelle 
> Sortierung von z. B. Handschriftenkatalogen gleich welcher Art nach 
> den Bibliotheken ist m. E. ein inhaltliche Sortierung.
>
> Viele Grüße
>
> Sybille von Rüden
>
> *Von:*rda-info-liste-bounces at lists.dnb.de 
> [mailto:rda-info-liste-bounces at lists.dnb.de] *Im Auftrag von 
> *rda-info-liste at lists.dnb.de
> *Gesendet:* Freitag, 3. Juli 2015 11:33
> *An:* rda-info-liste at lists.dnb.de
> *Betreff:* Re: [Rda-info-liste] (Immega >Wiesenmüller) Vergewisserung
>
> Lieber Herr Immega,
>
> das stimmt natürlich, aber es betrifft nur einen kleinen Teil des 
> Kontakts, den die Benutzer mit unseren Daten haben. Deshalb denke ich, 
> dass sie es vielfach gar nicht wahrnehmen werden.
>
> Und wenn Benutzer selbst zitieren, halten sie sich ja ohnehin nicht 
> unbedingt an die Entscheidungen der Katalogisierer...
>
> Ich muss aber sagen, dass ich es auch sachlich nicht so schlimm finde, 
> wenn bei Handschriftenkatalogen das erste Ordnungskriterium die 
> Bibliothek ist. Entspricht das nicht sogar recht genau dem 
> Nutzer-Denken? Auf Handschriftenseiten im Internet sind die Kataloge 
> typischerweise zuerst nach den Bibliotheken sortiert. Innerhalb der 
> Kataloge zu einer Bibliothek dann natürlich nach den menschlichen 
> Verfassern der Kataloge.
>
> Herzliche Grüße
> Heidrun Wiesenmüller
>
>
>
>
> Am 03.07.2015 um 11:16 schrieb rda-info-liste at lists.dnb.de 
> <mailto:rda-info-liste at lists.dnb.de>:
>
>     Liebe Frau Wiesenmüller, liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
>     zu einer Bemerkung, die im Laufe der Diskussion auftauchte, möchte
>     ich doch noch etwas bemerken:
>
>     >>> Frau Payer hat ja sehr stark gegen die Körperschaft als ersten
>     geistigen Schöpfer plädiert. Ich muss gestehen, dass ich nicht so
>     sehe. Mit ist es eigentlich herzlich egal, ob die Körperschaft -
>     um die alte Terminologie zu verwenden - die Haupteintragung erhält
>     oder nicht (die Benutzer nehmen den Unterschied vermutlich sowieso
>     nicht wahr). Ich würde es nur gerne einheitlich haben, also nicht
>     beim einen Handschriftenkatalog so und beim nächsten anders.
>
>
>     Auch wenn ich nichts gegen neue (schon gar nicht einheitliche!)
>     Lösungen bei der Entscheidung über den (ersten) geistigen Schöpfer
>     habe, finde ich diese Entscheidung selbst nicht ganz so
>     gleichgültig. Selbst wenn die Nutzer den Unterschied in einer
>     Datenbank nicht wahrnehmen – in einer (Neuerwerbungs-, Literatur-,
>     usw.) Liste ist das anders. Ein bibliographisches Regelwerk muss
>     doch auch die Erstellung einer (alphabetisch) geordneten Übersicht
>     ermöglichen – und das eben leisten m.E. die normierten
>     Sucheinstiege (und die Darstellungssyntax in den Anhängen D und E)
>     ja auch nach wie vor ...
>
>     Viele Grüße aus Aurich,
>
>     Hanke Immega.
>
>     Ostfriesische Landschaft
>
>     Körperschaft des öffentlichen Rechts
>
>     ­– Landschaftsbibliothek –
>
>     Hanke Immega
>
>     Fischteichweg 16, 26603 Aurich
>     Postfach 1580, 26585 Aurich
>     Tel.: 0 49 41 - 17 99 40
>
>
>     E-Mail: immega at ostfriesischelandschaft.de
>     <mailto:immega at ostfriesischelandschaft.de>
>     Homepage: www.ostfriesischelandschaft.de
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