[Rda-info-liste] (Wiesenmüller) Beispiel "RAK für Online-Kataloge"

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Fre Jul 3 10:56:27 CEST 2015


Lieber Herr Berger,

in den Fällen von Körperschaftshierarchien ist das "issuing" auch nicht 
immer leicht zu bestimmen. Im vorliegenden Fall ist das DBI selbst als 
Verlag genannt, hat also eigentlich das Werk veröffentlicht (das wäre 
das eisnschlägige LC-PCC PS unter 1. a). Aber es hat dies sicher auf 
Veranlassung der Kommission gemacht (dann sind wir bei Punkt 1. b) des 
LC-PCC PS). Und die Expertengruppe, wenn sie denn nicht direkt an der 
Veröffentlichung beteiligt war, hat ja zumindest den Inhalt des Werks 
geschaffen (damit sind wir dann bei 1. c) des LC-PCC PS).

Sie können also m.E. für alle drei Körperschaften argumentieren, dass 
die im ersten Satz von RDA 19.2.1.1.1 beschriebene Vorbedingung (die 
Körperschaft ist "responsible for originating, issuing, or causing to be 
issued") zutrifft. Deshalb ist die entscheidende Frage wirklich, als 
wessen kollektives Gedankengut das Werk zu gelten hat.

Was mich etwas bedrückt, ist, dass wir in nachgerade exegetische 
Diskussionen kommen können - unsere Maildiskussionen zeigen dies ja. So 
kann aber in der Praxis niemand arbeiten. Wir brauchen pragmatische, 
leicht anwendbare Regeln, die einigermaßen vernünftige Lösungen liefern 
(wenn sie vielleicht auch nicht in jedem Fall den tatsächlichen 
Gegebenheiten absolut Rechnung tragen). Ich denke, dass der jetzige 
Vorschlag dies leistet.

Im Vergleich zum LC-PCC PS (unter "Subordinate Units") halte ich unsere 
Formulierung für etwas besser, weil sie klarer macht, dass es auch Fälle 
geben kann, in denen eine untergeordnete Körperschaft eigenes 
kollektives Gedankengut schafft, welches nicht zugleich das kollektive 
Gedankengut der übergeordneten Körperschaft ist. Unser Ausgangsbeispiel 
war, dass ein Regionalverband einer Partei eine eigenständige, nicht von 
der Gesamtpartei abgesegnete Stellungnahme zu etwas abgeben könnte.

Zur Gestaltung des Titelblatts:

Vielleicht sehe ich gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht, aber mir 
scheint, dass man hier tatsächlich zwei Interpretationsmöglichkeiten hat:
- es steht nur eine einzige Körperschaft drauf, nämlich die 
Expertengruppe (angegeben durch ihren eigenen Namen und die Zuordnung 
zur Kommission)
- es stehen zwei Körperschaften drauf, nämlich einerseits die Kommission 
und andererseits die Expertengruppe (letztere nur mit ihrem eigenen 
Namen angegeben)

In der RAK-Aufnahme der DNB wurde zwischen beides ein Komma gesetzt, was 
der ersten Interpretation entspricht.

> RAK für Online-Kataloge : Vorschläge für eine Reform / Kommission des 
> Deutschen Bibliotheksinstituts für Erschliessung und 
> Katalogmanagement, Expertengruppe Online-Kataloge ; Deutsches 
> Bibliotheksinstitut. [Hrsg. und mit einer Einl. vers. von Margarete 
> Payer. Die Texte wurden im Auftr. der Expertengruppe verf. von Hans 
> Popst ...] 

Diese Lesart würde ich eigentlich auch präferieren. Deshalb wäre es für 
mich interessant zu wissen, ob die Kommission noch einmal explizit an 
einer anderen Stelle auftaucht.

Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller



Am 03.07.2015 um 10:18 schrieb rda-info-liste at lists.dnb.de:
> -----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
> Hash: SHA1
>
> Am 03.07.2015 um 09:05 schrieb rda-info-liste at lists.dnb.de:
>> Liebe Frau Payer,
>>
>> vielen Dank für das Beispiel. Das Thema ist so trickreich, dass es gut ist, es
>> an verschiedenen Beispielen durchzudenken. Im Folgenden meine persönliche
>> Analyse; es lohnt aber sicher, dass wir das Beispiel auch in der Themengruppe
>> noch besprechen.
>>
>> Ich habe den Band leider nicht zur Hand, deshalb muss ich erst mal nachfragen:
>> Ist denn die Kommission - also die mittlere Hierarchiestufe - in der Ressource
>> ebenfalls genannt? Die Angabe auf dem Titelblatt ist ja vermutlich so zu
>> interpretieren, dass hier nur die Expertengruppe - also die untere
>> Hierarchiestufe - genannt ist. Die geplante Regelung, die ich erwähnt hatte,
>> bezieht sich aber auf den Fall, dass in der Ressource wirklich mehrere
>> Körperschaften, die hierarchisch zusammenhängen, genannt sind:
>>
>>> Sind zwei oder mehr Körperschaften in der Ressource genannt, die in einer
>>> hierarchischen Beziehung zueinander stehen, so hat in der Regel eine
>>> untergeordnete Körperschaft das Werk im Auftrag der übergeordneten
>>> Körperschaft ausgeführt.
>> Hier ein Beispiel, wie so etwas aussehen kann:
>>
>>> Richtlinie für die Bewirtschaftung des hessischen Staatswaldes : RiBeS 2012 /
>>> Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und
>>> Verbraucherschutz ; Herausgeber: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie,
>>> Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ab­teilung Forsten und Naturschutz
>
> [
> Auf dem Titelblatt: "Kommission des Deutschen Bibliotheksinstituts für
> Erschließung und Katalogmanagement" neue Zeile: "Expertengruppe
> Online-Kataloge"
> der Titel: "RAK für Online-Kataloge : Vorschläge für eine Reform".
> ]
>
>> Aber nehmen wir einfach mal an, dass in dem Band alle drei Stufen getrennt
>> genannt sind:
>> - Deutsches Bibliotheksinstitut
>> - Deutsches Bibliotheksinstitut. Kommission für Erschließung und Katalogmanage
> ment
>> - Deutsches Bibliotheksinstitut. Expertengruppe Online-Kataloge
> nicht vielmehr dreistufig
>
>> - Deutsches Bibliotheksinstitut. Kommission für Erschließung und
> Katalogmanagement. Expertengruppe Online-Kataloge
>
> Nach RDA werden ja "zugeordnete" Koerperschaften stark hierarchisch
> /angesetzt/, vgl. etwa das Lehrbuch-Beispiel der Freunde der
> Oesterreichischen Nationalbibliothek: Ein unabhaengiger Honroratioren-
> verein, der wegen seiner /inhaltlichen/ Beschraenktheit als Teil
> der OeNB angesetzt wird.
>
>
>> Dann ist es die Frage, *wessen* kollektives Gedankengut wir vor uns haben.
>> "Kollektives Gedankengut" meint dabei nach meinem Verständnis nicht, in den
>> Köpfen welcher Gruppe es entstanden ist, sondern vielmehr, welche Gruppe
>> dahinter steht - sozusagen mit wessen Autorität die Reformvorschlägen
>> präsentiert werden. Anders gesagt: Welche Körperschaft will mit der
>> Veröffentlichung etwas erreichen? Denn das "Damit-etwas-erreichen-Wollen" ist
>> ein ganz wesentlicher Aspekt beim Typ "Kollektives Denken".
> Hm. Ich wuerde das enger sehen: "Die Expertengruppe" hat formuliert
> (einige Mitglieder staerker als andere, sie sind namentlich benannt),
> also ist es ihr kollektives Gedankengut (analog Werk etc. zaehlt ja nicht
> wirklich die Idee, sondern die Verschriftlichung).
>
> Die anderen von Ihnen genannten Aspekte sind m.E. einerseits
>
> - - durch 19.2.1.1.1.b) abgedeckt, die Vorschlaege sind ein "offizielles
>    Statement" in nicht-interner Sache, und zwar durchaus der Kommission
>    oder gar des DBI, nicht nur der Expertengruppe. Ob das nun ein
>    Diskussionsbeitrag ist oder ein Regelwerksentwurf, sei dahingestellt,
>    es ist nicht irgendein Pamphlet, sondern durch die Gremien mit
>    Autoritaet versehen.
>
> - - und andererseits wird durch die Uebernahme der /Herausgeberschaft/
>    (issuing) das sich-zu-eigen-machen ausgedrueckt. So wie Frau Payer
>    es uns hier die Titelseite geschildert hat, ist das hier eher die
>    Kommission und nicht das DBI an sich (das aber vermutlich eine
>    Verlagsrolle annimmt, und als uebergeordnete Koerperschaft ohnehin
>    nie ganz aus dem Blick verschwinden darf), keinesfalls die Expertengruppe.
>
> Die LCC-PS vereinfacht die Entscheidungen dahingehend, dass (pro Kategorie)
> untergeordnete Koerperschaften aus der Betrachtung gestrichen werden, sofern
> eine uebergeordnete (in derselben Kategorie?) ebenfalls einschlaegig ist.
>
> Nur die gleichzeitige Herausgeberschaft (zusaetzlich zur Autor-schaft/ship,
> brrr) kann eine Koerperschaft in die Creator-Rolle hieven, wo sie
> letzendlich eventuelle persoenliche Verfasser im Wettlauf um die
> primaere Verantwortlichkeit ausstechen kann. Das duerfte hier aufs DBI
> oder die (unter dem DBI unselbstaendig angesetzte) Kommission herauslaufen,
> fuer die Entscheidung fehlt uns weniger noch mehr Wissen um die Genese
> der Publikation, sondern eher das um die konkrete Gestaltung der Titelseite.
>
>
>
>> Ich versuche mir gerade, einen solchen Vorgang Schritt für Schritt vorzustelle
> n.
>> An die Expertengruppe ist zunächst ein Auftrag der Kommission ergangen. Die
>> Expertengruppe hat dann ihre Vorschläge zunächst der Kommission präsentiert.
>> Würde man diese Fassung - also die Arbeitsergebnisse der Expertengruppe,
>> aufbereitet für die Kommission und mutmaßlich mit einem Handlungsvorschlag
>> versehen (z.B.: die Kommission möge die Arbeitsergebnisse gut heißen und sie
>> verbreiten) - katalogisieren, so wäre m.E. die Expertengruppe der geistige
>> Schöpfer.
> Moeglicherweise fassen Sie das anders auf als ich: Die "Expertengruppe"
> ist selber einer staendige Einrichtung (mit moeglicherweise fluktuierenden
> Mitgliedern) gewesen, und die wiederum hat adhoc eine kleine Gruppe von
> Experten aus ihren Reihen mit der Ausarbeitung befasst: Deren Ergebnis hat
> sich dann zunaechst die Expertengruppe zu eigen gemacht, um sie dann
> der Kommission zu praesentieren, die - mit nicht Fachleuten besetzt, die
> "Stakeholders" repraesentieren - "nach aussen" etwas sagen darf (ich erinnere
> mich nicht mehr genau, aber es war beim DBI eigentlich dieselbe zweistufige
> Gremienstruktur wie wir sie auch heute kennen)
>
>
>> Nach obiger Analyse kommt man auf die Kommission als ersten geistigen Schöpfer
> .
>> Die namentlich genannten menschlichen Verfasser sehe ich als weitere geistige
>> Schöpfer an. Auch die Expertengruppe kann berücksichtigt werden und eine
>> Nebeneintragung bekommen, allerdings nicht als geistiger Schöpfer (RDA 19.2),
>> sondern als "sonstige Körperschaft, die mit einem Werk in Verbindung steht" (R
> DA
>> 19.3).
> ja, da duerften die meisten koerperschaftlichen "Autoren" landen, sofern
> sie nicht selber auch Herausgeber sind.
>
> viele Gruesse
> Thomas Berger
> -----BEGIN PGP SIGNATURE-----
> Version: GnuPG v1
> Comment: Using GnuPG with Thunderbird - http://www.enigmail.net/
>
> iJwEAQECAAYFAlWWRXMACgkQYhMlmJ6W47NpegP/X/2whHGkW/MfvAEgC21fdlQj
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