[Rda-info-liste] (Wiesenmüller zu ThB) Beispiel "RAK für Online-Kataloge"

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Fre Jul 3 10:34:12 CEST 2015


Lieber Herr Berger,

nur kurz zur Frage der Ansetzung der Expertengruppe:

Wenn der Name der untergeordneten Körperschaft "Expertengruppe 
Online-Gruppe" ist, würde ich das Wort "Expertengruppe" ähnlich 
einstufen wie "Arbeitsgruppe" und RDA 11.2.2.14.2 anwenden - also den 
bevorzugten Namen unselbständig bilden.

Gemäß RDA 11.2.2.15 ist die Zwischenstufe der Kommission wegzulassen, 
nachdem nicht anzunehmen ist, dass auch noch eine andere DBI-Kommission 
eine gleichnamige Expertengruppe eingesetzt hat - es besteht also keine 
Verwechslungsgefahr, wenn man die Zwischenstufe weglässt.

Deshalb komme ich auf:
Deutsches Bibliotheksinstitut. Expertengruppe Online-Gruppe

Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller


Am 03.07.2015 um 10:18 schrieb rda-info-liste at lists.dnb.de:
> -----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
> Hash: SHA1
>
> Am 03.07.2015 um 09:05 schrieb rda-info-liste at lists.dnb.de:
>> Liebe Frau Payer,
>>
>> vielen Dank für das Beispiel. Das Thema ist so trickreich, dass es gut ist, es
>> an verschiedenen Beispielen durchzudenken. Im Folgenden meine persönliche
>> Analyse; es lohnt aber sicher, dass wir das Beispiel auch in der Themengruppe
>> noch besprechen.
>>
>> Ich habe den Band leider nicht zur Hand, deshalb muss ich erst mal nachfragen:
>> Ist denn die Kommission - also die mittlere Hierarchiestufe - in der Ressource
>> ebenfalls genannt? Die Angabe auf dem Titelblatt ist ja vermutlich so zu
>> interpretieren, dass hier nur die Expertengruppe - also die untere
>> Hierarchiestufe - genannt ist. Die geplante Regelung, die ich erwähnt hatte,
>> bezieht sich aber auf den Fall, dass in der Ressource wirklich mehrere
>> Körperschaften, die hierarchisch zusammenhängen, genannt sind:
>>
>>> Sind zwei oder mehr Körperschaften in der Ressource genannt, die in einer
>>> hierarchischen Beziehung zueinander stehen, so hat in der Regel eine
>>> untergeordnete Körperschaft das Werk im Auftrag der übergeordneten
>>> Körperschaft ausgeführt.
>> Hier ein Beispiel, wie so etwas aussehen kann:
>>
>>> Richtlinie für die Bewirtschaftung des hessischen Staatswaldes : RiBeS 2012 /
>>> Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und
>>> Verbraucherschutz ; Herausgeber: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie,
>>> Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ab­teilung Forsten und Naturschutz
>
> [
> Auf dem Titelblatt: "Kommission des Deutschen Bibliotheksinstituts für
> Erschließung und Katalogmanagement" neue Zeile: "Expertengruppe
> Online-Kataloge"
> der Titel: "RAK für Online-Kataloge : Vorschläge für eine Reform".
> ]
>
>> Aber nehmen wir einfach mal an, dass in dem Band alle drei Stufen getrennt
>> genannt sind:
>> - Deutsches Bibliotheksinstitut
>> - Deutsches Bibliotheksinstitut. Kommission für Erschließung und Katalogmanage
> ment
>> - Deutsches Bibliotheksinstitut. Expertengruppe Online-Kataloge
> nicht vielmehr dreistufig
>
>> - Deutsches Bibliotheksinstitut. Kommission für Erschließung und
> Katalogmanagement. Expertengruppe Online-Kataloge
>
> Nach RDA werden ja "zugeordnete" Koerperschaften stark hierarchisch
> /angesetzt/, vgl. etwa das Lehrbuch-Beispiel der Freunde der
> Oesterreichischen Nationalbibliothek: Ein unabhaengiger Honroratioren-
> verein, der wegen seiner /inhaltlichen/ Beschraenktheit als Teil
> der OeNB angesetzt wird.
>
>
>> Dann ist es die Frage, *wessen* kollektives Gedankengut wir vor uns haben.
>> "Kollektives Gedankengut" meint dabei nach meinem Verständnis nicht, in den
>> Köpfen welcher Gruppe es entstanden ist, sondern vielmehr, welche Gruppe
>> dahinter steht - sozusagen mit wessen Autorität die Reformvorschlägen
>> präsentiert werden. Anders gesagt: Welche Körperschaft will mit der
>> Veröffentlichung etwas erreichen? Denn das "Damit-etwas-erreichen-Wollen" ist
>> ein ganz wesentlicher Aspekt beim Typ "Kollektives Denken".
> Hm. Ich wuerde das enger sehen: "Die Expertengruppe" hat formuliert
> (einige Mitglieder staerker als andere, sie sind namentlich benannt),
> also ist es ihr kollektives Gedankengut (analog Werk etc. zaehlt ja nicht
> wirklich die Idee, sondern die Verschriftlichung).
>
> Die anderen von Ihnen genannten Aspekte sind m.E. einerseits
>
> - - durch 19.2.1.1.1.b) abgedeckt, die Vorschlaege sind ein "offizielles
>    Statement" in nicht-interner Sache, und zwar durchaus der Kommission
>    oder gar des DBI, nicht nur der Expertengruppe. Ob das nun ein
>    Diskussionsbeitrag ist oder ein Regelwerksentwurf, sei dahingestellt,
>    es ist nicht irgendein Pamphlet, sondern durch die Gremien mit
>    Autoritaet versehen.
>
> - - und andererseits wird durch die Uebernahme der /Herausgeberschaft/
>    (issuing) das sich-zu-eigen-machen ausgedrueckt. So wie Frau Payer
>    es uns hier die Titelseite geschildert hat, ist das hier eher die
>    Kommission und nicht das DBI an sich (das aber vermutlich eine
>    Verlagsrolle annimmt, und als uebergeordnete Koerperschaft ohnehin
>    nie ganz aus dem Blick verschwinden darf), keinesfalls die Expertengruppe.
>
> Die LCC-PS vereinfacht die Entscheidungen dahingehend, dass (pro Kategorie)
> untergeordnete Koerperschaften aus der Betrachtung gestrichen werden, sofern
> eine uebergeordnete (in derselben Kategorie?) ebenfalls einschlaegig ist.
>
> Nur die gleichzeitige Herausgeberschaft (zusaetzlich zur Autor-schaft/ship,
> brrr) kann eine Koerperschaft in die Creator-Rolle hieven, wo sie
> letzendlich eventuelle persoenliche Verfasser im Wettlauf um die
> primaere Verantwortlichkeit ausstechen kann. Das duerfte hier aufs DBI
> oder die (unter dem DBI unselbstaendig angesetzte) Kommission herauslaufen,
> fuer die Entscheidung fehlt uns weniger noch mehr Wissen um die Genese
> der Publikation, sondern eher das um die konkrete Gestaltung der Titelseite.
>
>
>
>> Ich versuche mir gerade, einen solchen Vorgang Schritt für Schritt vorzustelle
> n.
>> An die Expertengruppe ist zunächst ein Auftrag der Kommission ergangen. Die
>> Expertengruppe hat dann ihre Vorschläge zunächst der Kommission präsentiert.
>> Würde man diese Fassung - also die Arbeitsergebnisse der Expertengruppe,
>> aufbereitet für die Kommission und mutmaßlich mit einem Handlungsvorschlag
>> versehen (z.B.: die Kommission möge die Arbeitsergebnisse gut heißen und sie
>> verbreiten) - katalogisieren, so wäre m.E. die Expertengruppe der geistige
>> Schöpfer.
> Moeglicherweise fassen Sie das anders auf als ich: Die "Expertengruppe"
> ist selber einer staendige Einrichtung (mit moeglicherweise fluktuierenden
> Mitgliedern) gewesen, und die wiederum hat adhoc eine kleine Gruppe von
> Experten aus ihren Reihen mit der Ausarbeitung befasst: Deren Ergebnis hat
> sich dann zunaechst die Expertengruppe zu eigen gemacht, um sie dann
> der Kommission zu praesentieren, die - mit nicht Fachleuten besetzt, die
> "Stakeholders" repraesentieren - "nach aussen" etwas sagen darf (ich erinnere
> mich nicht mehr genau, aber es war beim DBI eigentlich dieselbe zweistufige
> Gremienstruktur wie wir sie auch heute kennen)
>
>
>> Nach obiger Analyse kommt man auf die Kommission als ersten geistigen Schöpfer
> .
>> Die namentlich genannten menschlichen Verfasser sehe ich als weitere geistige
>> Schöpfer an. Auch die Expertengruppe kann berücksichtigt werden und eine
>> Nebeneintragung bekommen, allerdings nicht als geistiger Schöpfer (RDA 19.2),
>> sondern als "sonstige Körperschaft, die mit einem Werk in Verbindung steht" (R
> DA
>> 19.3).
> ja, da duerften die meisten koerperschaftlichen "Autoren" landen, sofern
> sie nicht selber auch Herausgeber sind.
>
> viele Gruesse
> Thomas Berger
> -----BEGIN PGP SIGNATURE-----
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> Comment: Using GnuPG with Thunderbird - http://www.enigmail.net/
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