[Rda-info-liste] (ThB ad Wiesenmüller) Beispiel "RAK für Online-Kataloge"

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Fre Jul 3 10:18:59 CEST 2015


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Am 03.07.2015 um 09:05 schrieb rda-info-liste at lists.dnb.de:
> Liebe Frau Payer,
> 
> vielen Dank für das Beispiel. Das Thema ist so trickreich, dass es gut ist, es
> an verschiedenen Beispielen durchzudenken. Im Folgenden meine persönliche
> Analyse; es lohnt aber sicher, dass wir das Beispiel auch in der Themengruppe
> noch besprechen.
> 
> Ich habe den Band leider nicht zur Hand, deshalb muss ich erst mal nachfragen:
> Ist denn die Kommission - also die mittlere Hierarchiestufe - in der Ressource
> ebenfalls genannt? Die Angabe auf dem Titelblatt ist ja vermutlich so zu
> interpretieren, dass hier nur die Expertengruppe - also die untere
> Hierarchiestufe - genannt ist. Die geplante Regelung, die ich erwähnt hatte,
> bezieht sich aber auf den Fall, dass in der Ressource wirklich mehrere
> Körperschaften, die hierarchisch zusammenhängen, genannt sind:
> 
>> Sind zwei oder mehr Körperschaften in der Ressource genannt, die in einer
>> hierarchischen Beziehung zueinander stehen, so hat in der Regel eine
>> untergeordnete Körperschaft das Werk im Auftrag der übergeordneten
>> Körperschaft ausgeführt.
> 
> Hier ein Beispiel, wie so etwas aussehen kann:
> 
>> Richtlinie für die Bewirtschaftung des hessischen Staatswaldes : RiBeS 2012 /
>> Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und
>> Verbraucherschutz ; Herausgeber: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie,
>> Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ab­teilung Forsten und Naturschutz 


[
Auf dem Titelblatt: "Kommission des Deutschen Bibliotheksinstituts für
Erschließung und Katalogmanagement" neue Zeile: "Expertengruppe
Online-Kataloge"
der Titel: "RAK für Online-Kataloge : Vorschläge für eine Reform".
]

> Aber nehmen wir einfach mal an, dass in dem Band alle drei Stufen getrennt
> genannt sind:
> - Deutsches Bibliotheksinstitut
> - Deutsches Bibliotheksinstitut. Kommission für Erschließung und Katalogmanage
ment
> - Deutsches Bibliotheksinstitut. Expertengruppe Online-Kataloge

nicht vielmehr dreistufig

> - Deutsches Bibliotheksinstitut. Kommission für Erschließung und
Katalogmanagement. Expertengruppe Online-Kataloge

Nach RDA werden ja "zugeordnete" Koerperschaften stark hierarchisch
/angesetzt/, vgl. etwa das Lehrbuch-Beispiel der Freunde der
Oesterreichischen Nationalbibliothek: Ein unabhaengiger Honroratioren-
verein, der wegen seiner /inhaltlichen/ Beschraenktheit als Teil
der OeNB angesetzt wird.


> Dann ist es die Frage, *wessen* kollektives Gedankengut wir vor uns haben.
> "Kollektives Gedankengut" meint dabei nach meinem Verständnis nicht, in den
> Köpfen welcher Gruppe es entstanden ist, sondern vielmehr, welche Gruppe
> dahinter steht - sozusagen mit wessen Autorität die Reformvorschlägen
> präsentiert werden. Anders gesagt: Welche Körperschaft will mit der
> Veröffentlichung etwas erreichen? Denn das "Damit-etwas-erreichen-Wollen" ist
> ein ganz wesentlicher Aspekt beim Typ "Kollektives Denken".

Hm. Ich wuerde das enger sehen: "Die Expertengruppe" hat formuliert
(einige Mitglieder staerker als andere, sie sind namentlich benannt),
also ist es ihr kollektives Gedankengut (analog Werk etc. zaehlt ja nicht
wirklich die Idee, sondern die Verschriftlichung).

Die anderen von Ihnen genannten Aspekte sind m.E. einerseits

- - durch 19.2.1.1.1.b) abgedeckt, die Vorschlaege sind ein "offizielles
  Statement" in nicht-interner Sache, und zwar durchaus der Kommission
  oder gar des DBI, nicht nur der Expertengruppe. Ob das nun ein
  Diskussionsbeitrag ist oder ein Regelwerksentwurf, sei dahingestellt,
  es ist nicht irgendein Pamphlet, sondern durch die Gremien mit
  Autoritaet versehen.

- - und andererseits wird durch die Uebernahme der /Herausgeberschaft/
  (issuing) das sich-zu-eigen-machen ausgedrueckt. So wie Frau Payer
  es uns hier die Titelseite geschildert hat, ist das hier eher die
  Kommission und nicht das DBI an sich (das aber vermutlich eine
  Verlagsrolle annimmt, und als uebergeordnete Koerperschaft ohnehin
  nie ganz aus dem Blick verschwinden darf), keinesfalls die Expertengruppe.

Die LCC-PS vereinfacht die Entscheidungen dahingehend, dass (pro Kategorie)
untergeordnete Koerperschaften aus der Betrachtung gestrichen werden, sofern
eine uebergeordnete (in derselben Kategorie?) ebenfalls einschlaegig ist.

Nur die gleichzeitige Herausgeberschaft (zusaetzlich zur Autor-schaft/ship,
brrr) kann eine Koerperschaft in die Creator-Rolle hieven, wo sie
letzendlich eventuelle persoenliche Verfasser im Wettlauf um die
primaere Verantwortlichkeit ausstechen kann. Das duerfte hier aufs DBI
oder die (unter dem DBI unselbstaendig angesetzte) Kommission herauslaufen,
fuer die Entscheidung fehlt uns weniger noch mehr Wissen um die Genese
der Publikation, sondern eher das um die konkrete Gestaltung der Titelseite.



> Ich versuche mir gerade, einen solchen Vorgang Schritt für Schritt vorzustelle
n.
> An die Expertengruppe ist zunächst ein Auftrag der Kommission ergangen. Die
> Expertengruppe hat dann ihre Vorschläge zunächst der Kommission präsentiert.
> Würde man diese Fassung - also die Arbeitsergebnisse der Expertengruppe,
> aufbereitet für die Kommission und mutmaßlich mit einem Handlungsvorschlag
> versehen (z.B.: die Kommission möge die Arbeitsergebnisse gut heißen und sie
> verbreiten) - katalogisieren, so wäre m.E. die Expertengruppe der geistige
> Schöpfer.

Moeglicherweise fassen Sie das anders auf als ich: Die "Expertengruppe"
ist selber einer staendige Einrichtung (mit moeglicherweise fluktuierenden
Mitgliedern) gewesen, und die wiederum hat adhoc eine kleine Gruppe von
Experten aus ihren Reihen mit der Ausarbeitung befasst: Deren Ergebnis hat
sich dann zunaechst die Expertengruppe zu eigen gemacht, um sie dann
der Kommission zu praesentieren, die - mit nicht Fachleuten besetzt, die
"Stakeholders" repraesentieren - "nach aussen" etwas sagen darf (ich erinnere
mich nicht mehr genau, aber es war beim DBI eigentlich dieselbe zweistufige
Gremienstruktur wie wir sie auch heute kennen)


> Nach obiger Analyse kommt man auf die Kommission als ersten geistigen Schöpfer
.
> Die namentlich genannten menschlichen Verfasser sehe ich als weitere geistige
> Schöpfer an. Auch die Expertengruppe kann berücksichtigt werden und eine
> Nebeneintragung bekommen, allerdings nicht als geistiger Schöpfer (RDA 19.2),
> sondern als "sonstige Körperschaft, die mit einem Werk in Verbindung steht" (R
DA
> 19.3).

ja, da duerften die meisten koerperschaftlichen "Autoren" landen, sofern
sie nicht selber auch Herausgeber sind.

viele Gruesse
Thomas Berger
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