Re: [Rda-info-liste] (Wiesenmüller auf Witte)

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Don Jul 2 19:19:23 CEST 2015


Liebe Frau Wiesenmüller,

vielen Dank für Ihre ausführliche Beschreibung der Diskussion auf der
amerikanischen Liste. Man muss sonst immer nachlesen, was auf der einen
und was auf der anderen Liste als Argument gebracht wurde.

Die neue D-A-CH-Lösung (geistiger Schöpfer bei unter- und übergeordneter
Körperschaft) versuche ich gerade auf ein Beispiel anzuwenden, dessen
Entstehung ich gut kenne.
Auf dem Titelblatt: "Kommission des Deutschen Bibliotheksinstituts für
Erschließung und Katalogmanagement" neue Zeile: "Expertengruppe
Online-Kataloge"
der Titel: "RAK für Online-Kataloge : Vorschläge für eine Reform".

Die Vorschläge für die vorliegende Broschüre wurden von der Expertengruppe
beschlossen, der Text wurde von 4 Mitgliedern der Gruppe erstellt. Die
Mitglieder und der Herausgeber stehen auf der Rückseite des Titelblattes.
Der Arbeitsauftrag kam von der Kommission.
Die Hierarchie in der Körperschaft ist eindeutig: DBI - Kommission -
Expertengruppe.
Es handelt sich nicht um ein Werk administrativer Natur. Es handelt sich
bei dem Werk um kollektives Gedankengut der Gruppe (m.E. gemäß RDA
19.2.1.1.1 d). Man kann davon ausgehen, dass es  sich um kollektives
Gedankengut der Kommission handelt, sicher nicht um das kollektive
Gedankengut des DBI.
Nach der neuen Regelung müsste die Kommission als direkte übergeordnete
Körperschaft, da sie die Bedingungen erfüllt, die Eintragung als geistiger
Schöpfer bekommen. Also: Eintragung unter "Deutsches Bibliotheksinstitut.
Kommission für Erschließung und Katalogmanagement". Dazu muss man aber
entweder die Entstehung kennen oder das Vorwort lesen. Nach RAK erhält die
Expertengruppe eine Nebeneintragung und man liegt inhaltlich richtig.

Schöne Grüße
Margarete Payer



> Lieber Herr Witte,
> die Anfrage auf der RDA-List, die Sie verfolgt haben, war ja ausgelöst
durch die Fragen von Herrn Berger und Frau Payer zu dem Fall mit den
Handschriftenkatalogen. Die Reaktionen der amerikanischen KollegInnen
werden wir in der Themengruppe "Körperschaften als geistige Schöpfer"
besprechen; ich werde dann auch auf dieser Liste darüber berichten. Ich
hatte die Gelegenheit genützt, um ein gutes Beispiel für den Punkt 1. c)
im LC-PCC PS zu 19.2.1.1.1 zu bekommen, weil ich diesen Aspekte sehr
schwierig finde. Von amerikanischer Seite kam nur wenig, aber Herr Berger
hatte eine hilfreiche Idee:
>> http://d-nb.info/962738905
>> Wirtschaftliche Auswirkungen einer ökologischen Steuerreform :
Gutachten
>> /
>> Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung. Im Auftr. von Greenpeace
e.V.
>> [Hrsg.: Greenpeace e.V. ; Zweigbüro Berlin. Mitarb. Stefan Bach ...]
> Greenpeace hatte das DIW mit dem Gutachten beauftragt (to commission
s.th.: etwas in Auftrag geben). Das Gutachten wurde weder vom DIW selbst
veröffentlicht (das würde unter LC-PCC PS 1.a fallen) noch hat das DIW die
Veröffentlichung veranlasst (das wäre 1.b) - denn dies hat alles
Greenpeace übernommen. Nichtsdestoweniger ist der Inhalt des Werks vom DIW
erarbeitet worden, d.h. das DIW ist der "originator of the work" (1.c).
Das Werk stammt also von der Körperschaft DIW. Im zweiten Schritt muss
dann geprüft werden, ob das Werk unter einen der Fälle von
19.2.1.1.1 fällt. Es passt unter "Kollektives Denken einer Körperschaft
handelt"; damit ist das DIW nach der RDA-Logik geistiger Schöpfer. In
diesem Kontext wurde dann noch ein Nebenpunkt berührt, mit dem sich die
Themengruppe vor kurzem beschäftigt hat. Es ging um die Frage, wie man
damit umgeht, wenn übergeordnete und untergeordnete Körperschaft
gleichzeitig in der Ressource genannt sind. In Tests und
> Multiplikatorenschulungen war dies als Problem aufgetaucht. Es soll
deshalb in die überarbeitete Fassung der (in einer ersten Version bereits
im Toolkit veröffentlichten) Erläuterungen zu 19.2.1.1.1 und 19.3 eine
entsprechende Hilfestellung eingearbeitet werden.
> In der Themengruppe waren wir der Ansicht, dass es sich hier
> typischerweise um Fälle handelt, bei denen die übergeordnete
> Körperschaft eine ihrer Unterordnungen (z.B. eine Arbeitsgruppe) damit
beauftragt hat, das Werk für sie zu erarbeiten. Vielfach wird man einem
solchen Werk gar nicht ansehen, welche untergeordnete Körperschaft den
Inhalt erarbeitet hat; manchmal steht es aber tatsächlich explizit drin.
Die von der Themengruppe für solche Fälle erarbeitete Lösung sieht so aus:
>> Beachten Sie:
>> Sind zwei oder mehr Körperschaften in der Ressource genannt, die in
einer hierarchischen Beziehung zueinander stehen, so hat in der Regel eine
untergeordnete Körperschaft das Werk im Auftrag der
>> übergeordneten Körperschaft ausgeführt. Geistiger Schöpfer ist dann die
übergeordnete Körperschaft, sofern die Kriterien aus RDA
>> 19.2.1.1.1 für diese erfüllt sind (Beispiele: es handelt sich um ein
Werk administrativer Natur, das sich mit der übergeordneten
>> Körperschaft befasst und nicht nur mit der untergeordneten
>> Körperschaft; es handelt sich um kollektives Gedankengut der
>> übergeordneten Körperschaft, nicht nur der untergeordneten
>> Körperschaft). Für die untergeordnete Körperschaft kann eine Beziehung
nach RDA 19.3 erfasst werden, insbesondere wenn sie an prominenter Stelle
genannt ist. Verwenden Sie in diesem Fall die
>> Beziehungskennzeichnung „Herausgebendes Organ“.
> Herr Berger sieht das anders und findet, dass auch die untergeordnete
Körperschaft geistiger Schöpfer sein müsste; darüber wird jetzt gerade in
der RDA-List diskutiert. Ich persönlich denke aber, dass die von der
Themengruppe gefundene Lösung gut zu handhaben ist und auch zu einem
sinnvollen Ergebnis führt. Und es ist ja trotzdem nicht verboten, eine
Beziehung zur untergeordneten Körperschaft herzustellen.
> Vielleicht ist das in der RDA-List verwendete Beispiel auch nicht das
geschickteste gewesen; hier noch ein anderes:
> Richtlinie für die Bewirtschaftung des hessischen Staatswaldes : RiBeS
2012 / Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz ; Herausgeber: Hessisches Ministerium für Umwelt,
Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Abteilung Forsten und
Naturschutz
> Nach der neuen Erläuterung ist das Ministerium als geistiger Schöpfer zu
betrachten. Dessen Abteilung Forsten und Naturschutz kann aber als
"Sonstige Körperschaft in Verbindung mit einem Werk" (RDA 19.3)
berücksichtigt werden.
> Und noch ein Hinweis zum Verfahrensweg für solche Erläuterungen: Der
Text wird zunächst im Wiki der AG RDA mit einer bestimmten
> Kommentierungsfrist eingestellt. Damit sind die Vertreter aller Verbünde
und Institutionen in der AG RDA informiert und können ggf. Rücksprache mit
regionalen Expertengremien halten. Wenn es keine Einsprüche gibt (wie in
diesem Fall), kommt das neue D-A-CH bei nächster Gelegenheit ins Toolkit
sowie ins RDA-Info-Wiki. Gibt es Einsprüche, wird dies natürlich in der AG
RDA diskutiert.
> An die breite Masse der Katalogisierer wird diese Regelung - wie alle
anderen auch - im Rahmen der Schulungen vermittelt werden. Dafür wird die
Themengruppe in nächster Zukunft eine Schulungsunterlage erarbeiten, in
denen wir Ihnen dann jede Erbse von 19.2.1.1.1 einzeln vorzählen werden.
> Viele Grüße
> Heidrun Wiesenmüller