AW: [rak-list] Was wurde aus dem Staatsbürgerprinzip?

Oehlschlaeger, Susanne S.Oehlschlaeger at dnb.de
Die Okt 14 11:52:27 CEST 2014


Sehr geehrte Frau von Rüden,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

vielen Dank für Ihre Überlegungen zum Staatsbürgerprinzip. Sie haben mit einem philologischen Auge die unterschiedlichen Stellen aufgelistet, in denen sowohl die englische als auch die deutsche Übersetzung des Toolkits Unschärfen enthalten.

Die Antwort, warum das (wahrscheinlich) so ist, haben Sie selbst gegeben: „Ihre Staatsbürgerschaft und ihre nationale Identität lässt sich nicht immer ohne weiteres feststellen.“

Das Staatsbürgerschaftsprinzip von RAK §313 hat nur so lange funktioniert, bis jemand darüber nachgedacht und bemerkt hat, dass bei den weitaus meisten Personen die Staatsbürgerschaft nicht bekannt ist, und dass diese ersatzweise einfach aus den vorliegenden Angaben subsumiert wurde.

Es ist deshalb – und das haben die Kollegen, die RDA erarbeitet haben, ganz richtig erkannt – notwendig, mit Vermutungen zu arbeiten und auf der Grundlage von Vorlagen und ohne große Recherchen festzulegen, welches die Namensform ist, die am wahrscheinlichsten und häufigsten gesucht werden wird. Sie haben nämlich ein Prinzip nicht genannt, das in RDA unter den funktionalen Zielen und Prinzipien genannt wird:
Personen ... zu finden, die denen vom Benutzer festgelegten Suchkriterien entsprechen. (RDA 8.2)
Dafür soll eben der Name / die Namensform genutzt werden, die am häufigsten in Ressourcen gefunden wird, die mit dieser Person ... in Verbindung stehen oder es sollte ein eingeführter Name ... sein (gekürzt ebenfalls aus RDA 8.2).

Dafür benutzt man als Katalogisierer das Wissen, das vorliegt. Manchmal weiß ich, zu welchem Staat eine Person gehört, oft weiß ich nur, wo die Person publiziert und manchmal können auch aus einer Sprache Rückschlüsse darauf gezogen werden, wie der bevorzugte Name einer Person am sinnvollsten zu bilden ist.

Und ganz ehrlich: in Zeiten von Online-Katalogen hat der bevorzugte Name nicht mehr die Relevanz, die er in einem Zettelkatalog noch hatte – abweichende Namensformen in Normdaten erlauben die Suche auch nach allen anderen Kriterien, die ich als Katalogisierer festlegen kann. 

Die Flexibilität, die das Regelwerk uns bei der Entscheidung für den bevorzugten Namen lässt, wird durch ein wichtiges Instrument unterstützt: das „Ermessen des Katalogisierers“. Wir haben bei der Einführung von RDA für die Normdaten den Kolleginnen und Kollegen Entscheidungshilfen in Schulungsunterlagen und Erfassungshilfen an die Hand gegeben und werden diese sukzessive nacharbeiten, wo dieses notwendig ist, um das Verständnis für bestimmte Sachverhalte zu vertiefen. 

Insofern gehen wir davon aus, dass trotz der von Ihnen genannten Unschärfen alle Personen in der Gemeinsamen Normdatei sowie künftig in nach RDA erstellten Katalogen gefunden werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Wiechmann und Susanne Oehlschläger


--
***Lesen. Hören. Wissen. Deutsche Nationalbibliothek***


Susanne Oehlschläger
Arbeitsstelle für Standardisierung
Deutsche Nationalbibliothek
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: rak-list-bounces at lists.dnb.de [mailto:rak-list-bounces at lists.dnb.de] Im Auftrag von Margarete Payer
Gesendet: Freitag, 10. Oktober 2014 10:18
An: Diskussionsliste zum Regelwerk RAK
Betreff: Re: [rak-list] Was wurde aus dem Staatsbürgerprinzip?

Liebe Listen-Teilnehmer,

da doch eigentlich viele Mitglieder der Liste inzwischen Verfassernamen nach RDA behandeln, hätte ich gehofft, dass Antworten auf die Mail von Frau von Rüden kommen.
Ich habe die gleichen Probleme mit den Regeln wie Frau von Rüden.

Schöne Grüße
Margarete Payer

> Liebe RAK-Interessierte,
>
> ... "RDA-Interessierte" müsste es jetzt heißen, aber das geht nicht so 
> leicht über die Lippen. Ich beginne gerade erst, RDA zu lesen und 
> komme über eine der Grundregeln nicht hinweg. RDA 0.4.3.7 besagt:
> "Wenn der Name einer Person oder einer Familie aus mehreren Teilen 
> besteht, sollte der Teil, der als erstes Element des bevorzugten 
> Namens gewählt wurde, die Verwendung oder Praxis des Landes und der 
> Sprache widerspiegeln, welche am engsten mit der Person oder der 
> Familie in Verbindung stehen."
> Das Stichwort "Praxis des Landes" erinnert an das in RAK für die 
> modernen europäischen Namen geltende Staatsbürgerprinzip und in der 
> Tat wurde die oben zitierte Regel 2008 in dieser Liste als 
> "modernisiertes Staatsbürgerprinzip" bezeichnet.
> Als modern gilt dabei wohl, dass das Kriterium "Staatsbürgerschaft"  
> nicht vorkommt. Die Kriterien sind  "Sprache" und "Land".
> Auch wenn man nicht in jedem Einzelfall die Staatsbürgerschaft einer 
> Person  ohne weiteres bestimmen konnte, war doch die Regel selbst klar 
> und eindeutig. Ein- und dasselbe Kriterium (die Staatsbürgerschaft) 
> war für die Ansetzung maßgeblich. Bei den Kriterien "Sprache" und 
> "Land" ist dies nicht der Fall. Es handelt sich um zwei verschiedene, 
> also möglicherweise divergierende Kriterien, die zu ein- und derselben 
> Bedingung zusammengefasst wurden. Die Regel setzt offenbar voraus, 
> dass es eine Übereinstimmung zwischen der Praxis des zu der Person 
> gehörenden Landes und ihrer Sprache gibt. "Sprache" und "Land" sind 
> dabei sehr allgemein definiert. Auf einen türkischen Lyriker, der in 
> Deutschland lebt oder einen nach Schweden ausgewanderten deutschen 
> Schriftsteller lässt sich die Regel nicht ohne weiteres anwenden. 
> Durch die offene Definition "welche am engsten mit der Person in 
> Verbindung stehen" kann man die Regel zurechtbiegen und sagen, dass 
> die Türkei bzw. Deutschland hier die Länder sind, zu denen die Person 
> die engste Verbindung hat.  Möglicherweise stimmt das aber gar nicht. 
> Es bleibt die Erkenntnis, dass die Regel auf einer falschen Voraussetzung beruht.
>
> Später heißt es unter RDA 9.2.2.10.1 zu den zusammengesetzten Namen:
> "... erfassen Sie als erstes Element den Teil des Namens, unter dem 
> die Person in Nachschlagewerken in der Sprache der Person oder dem 
> Land, in dem sie wohnt oder tätig ist, aufgeführt ist." (Die Regel 
> entspricht AACR
> 22.5.C.2.)
> An dieser Stelle ist aus dem "und" ein "oder" geworden. Die Regeln der 
> Sprache und die Konventionen des Landes werden zudem über 
> Nachschlagewerke definiert.  Und drittens wird "Land" jetzt 
> eingegrenzt auf das "Land, in dem sie [die Person] wohnt oder tätig ist".
> Ich habe den Eindruck, dass RDA mit dem Prinzip "Sprache und Land" 
> nicht sorgfältig umgeht.
> "Und" ist etwas anderes als "oder". Und das Land, in dem eine Person 
> lebt, hat grundsätzlich nichts mit ihrer Sprache zu tun.
>
> RDA 9.2.2.11.1 zu den Präfixen lautet ähnlich:
> " Bestimmen Sie die übliche Verwendung durch Konsultieren von 
> alphabetisch geordneten Listen in der Sprache der Person oder aus dem 
> Land, in dem die Person wohnt oder tätig ist." (Die Regel entspricht 
> AACR 22.5D1.)
>
> Gelten nun die Regeln für die Sprache der Person oder die Konventionen 
> des Landes? Genauer gesagt: Soll man ein Nachschlagewerk in der 
> Sprache der Person oder eines aus ihrem Land heranziehen? Kann man 
> wahlweise das eine oder das andere nehmen und so ggf. zu 
> unterschiedlichen Ergebnissen kommen? Ein amerikanischer Linguist 
> lehrt in Bielefeld und heißt "von Berg". Im deutschen Telefonbuch 
> steht er unter "B" wie "Berg", im englischen Lexikon unter "V" wie "von".
>
> Oder soll die Tatsache, dass die Sprache in der Bedingung der Regel 
> zuerst genannt wird, suggerieren, dass immer zuerst die Sprache 
> maßgeblich ist und erst im Zweifelsfall das Land? (Unter AACR 22.5D1 
> liegt der Schwerpunkt eindeutig auf der Sprache.)
>
> Was ist die Sprache der Person?
> Unter RDA 9.14.1.1. heißt es: "Die Sprache der Person ist eine 
> Sprache, die eine Person für ihre Veröffentlichungen ... verwendet."
>
> Durch diese (m.E. falsche) Definition von "Sprache der Person" wird 
> die Regel noch unpraktikabler. Wissenschaftler publizieren weltweit in 
> Englisch. Ist ihre Sprache dadurch Englisch?  Soll der französische 
> Mathematiker "de Saint Luc", der notgedrungen nur in Englisch 
> veröffentlicht und seinen Wohnsitz leider in England nehmen musste, 
> jetzt unter "D" wie "De" im Katalog stehen? Und was ist, wenn er 
> englisch schreibt, aber in Paris wohnt? Ist dann beides richtig - 
> sowohl die Eintragung unter "D" als auch die unter "S"? Oder setzt man 
> vielleicht voraus, dass man den Franzosen im englischen 
> Mathematiker-Lexikon schon "richtig" unter "S" eingetragen hat?
>
>
> Auf Folie 95 der Powerpointschulung des GBV erscheint die Regel 
> 9.2.2.11.1  in einer  weiteren Variante:
> " Der normierte Sucheinstieg wird  auf Basis der Regelungen für die 
> Landessprache gebildet, wo sich der Lebensmittelpunkt der Person 
> befindet und in der die Person veröffentlicht."
>
> Die Kriterien "Land" und "Sprache" hat man hier offenbar zur 
> "Landessprache" zusammengefasst. Gleichzeitig bezieht man sich wieder 
> auf die Grundregel RDA 0.4.3.7 ; denn aus dem Land, in dem eine Person 
> wohnt oder tätig ist, wurde der dehnbare "Lebensmittelpunkt" und 
> zugleich wird vorausgesetzt, dass die Person immer auch in der Sprache 
> "ihres" Landes veröffentlicht.
>
> Zeigen nicht schon allein die vielen verschiedenen Formulierungen, 
> dass niemand so recht weiß, was hier gemeint ist?
>
> Anhang  F
>
> Die Sonderregeln in den Anhängen F.1 - F.10 beziehen sich - abweichend 
> von der Grundregel - jeweils auf die Sprache des Namens und betreffen 
> hauptsächlich nicht-europäische und alte Namen. Gleichzeitig fällt 
> hier aber auch der Begriff "nationaler Kontext" und es folgt ein 
> Hinweis auf die Veröffentlichung "Names of persons". Diese orientiert 
> sich grundsätzlich am Staatsbürgerprinzip.
>
> Anhang F.11 enthält Sonderregeln für Namen mit Präfixen und ist nach 
> Sprachbezeichnungen geordnet. Es wird aber nicht gesagt, um welche 
> Sprache es sich handelt: um die Sprache der Person oder die des 
> Namens. Die Beispiele lassen zum Teil vermuten, dass die Sprache der 
> Person gemeint ist, jedoch spielt zugleich das  Kriterium 
> "Staatsbürgerschaft" mit hinein, wenn z.B. von einem "Niederländer" die Rede ist.
> Die geplante D-A-CH-Regelung für Deutsch unter F.11.6 steht in der 
> Erfassungshilfe EH-P-05. Sie gilt für "deutsche oder in einem 
> deutschsprachigen Land lebende Personen". Hier tritt also an die 
> Stelle der Sprache wieder die Staatsbürgerschaft ("deutsch"). Deutsche 
> werden dabei gleichgesetzt mit  Personen, die in einem 
> deutschsprachigen Land leben. So wie der amerikanische Linguist aus 
> Bielefeld. Oder meinte man etwa mit "in einem deutschsprachigen Land 
> lebend" nur die Österreicher und die Schweizer?
>
> Also, mir ist das alles unklar und ich würde vorschlagen, das aus RAK 
> bekannte Staatsbürgerprinzip in RDA einzuführen.
> Natürlich schreiben sehr viele Autoren in ihrer Muttersprache oder 
> einer adaptierten, bevorzugten Sprache.  Sehr häufig ist diese Sprache 
> zugleich die Sprache des Landes, in dem sie leben und arbeiten. Das 
> trifft insbesondere auf  Schriftsteller zu.
> Andererseits sind Menschen überall auf der Welt zu Hause. Sie 
> kommunizieren in Englisch. Ihre Staatsbürgerschaft und ihre nationale 
> Identität lässt sich nicht immer ohne weiteres feststellen. Das gilt 
> insbesondere für Wissenschaftler.
> Am besten wäre es, wenn jeder Autor seinen Namen selbst in die GND 
> oder eine andere Normdatei eintragen würde. Grundregel für die 
> Erfassung lebender Personen wäre dann der "selbst gebrauchte" (RAK) 
> und nicht der "gemeinhin bekannte"  (RDA) Name. Wenn das nicht möglich 
> ist, braucht man das Staatsbürgerprinzip. Die Staatsbürgerschaft ist 
> ein eindeutiges Merkmal der Person. "Sprache"  ist kein eindeutiges Merkmal:
> Muttersprache, bevorzugte Sprache, Wissenschaftssprache, Landessprache 
> und die Sprache des Namens können abweichen.  "Land" ist ebenfalls 
> kein eindeutiges Merkmal: Herkunftsland, Wohnort und Wirkungsland 
> können abweichen. Die Staatsbürgerschaft der Person ist häufig 
> identisch mit ihrer nationalen Identität und die Wahrscheinlichkeit, 
> dass der Name der Person nach dem Staatsbürgerprinzip in der von ihr 
> gewünschten Form erfasst wird, hoch.
> Im Zweifelsfall muss der Katalogisierer entscheiden. Das sollte dann 
> auch so offen formuliert werden.
>
> Mein Vorschlag:
> Bildung des bevorzugten Namens moderner Personen nach dem 
> Staatsbürgerprinzip. (Untergeordnete Regeln wie in RAK können 
> festgelegt
> werden.) Der amerikanische Linguist mit dem deutschen Namen steht dann 
> unter "V" wie "von", auch wenn er in Bielefeld wohnt. Der französische 
> Mathematiker steht aber nicht unter "D" wie "de", auch wenn er nur 
> englisch schreibt und seinen Lehrstuhl in Cambridge hat.
>
> Zweifelsfallregelung:
> Lässt sich die Staatsbürgerschaft einer Person nicht eindeutig 
> bestimmen, richtet man sich i.d.R. nach den Konventionen des Landes, 
> zu dem die Person den engsten Bezug hat. Das Land mit dem engsten 
> Bezug zur Person ist  häufig, aber nicht zwingend das Land, in dem die 
> Person lebt.  Bei der Auswahl des Landes kann die Sprache der Person 
> oder die Sprache ihres Namens als weiteres Kriterium verwendet werden. 
> Die Sprache einer Person ist häufig, aber nicht zwingend die Sprache, in der sie veröffentlicht .
> Beisp.:  Verfasser portugiesischer Texte aus Brasilien; 
> Staatsbürgerschaft unbekannt. Der Katalogisierer entscheidet sich,  
> den Namen nach den in Brasilien geltenden Regeln zu erfassen.
> Beisp.:  Verfasser englischer mathematischer Texte mit Wohnsitz  
> London, Name französisch, geboren in Frankreich;  hat die französische 
> und die britische Staatsbürgerschaft.  Der Katalogisierer entscheidet 
> sich, den Namen nach den in Groß- Britannien geltenden Regeln 
> anzusetzen und erfasst den Wirkungsort im Normdatensatz.
> Beisp.:  Verfasser englischer mathematischer Texte mit Wohnsitz  
> London, Name französisch, geboren in Frankreich;  Staatsbürgerschaft unbekannt.
> Der Katalogisierer entscheidet sich, den Namen nach den in Frankreich 
> geltenden Regeln anzusetzen und erfasst den Geburtsort im Normdatensatz.
> Beisp.: Internet-"Blogger" mit unbekanntem Wohnsitz und unbekannter 
> Staatsbürgerschaft,  schreibt Artikel über Paris in fehlerhaftem 
> Englisch, Nachname französisch, Vorname englisch. Der Katalogisierer 
> entscheidet sich, den Namen nach den in Frankreich geltenden Regeln 
> anzusetzen und erfasst das Thema im Normdatensatz.
>
> Was meinen Sie dazu? Habe ich irgendetwas einfach nicht verstanden? 
> Oder denken Sie, dass das Sprach-Land-Prinzip der RDA - bezogen auf 
> die  Namen von Personen - für die Praxis nicht so wichtig ist? Stört 
> Sie die unklare Formulierung nicht? Wie setzen Sie in der Praxis an? 
> Weiterhin stillschweigend nach dem Staatsbürgerprinzip? Oder nach 
> LCAuth? Oder reichen einfach die Beispiele in den Erfassungshilfen?
>
> Viele Grüße
>
> Sybille von Rüden
>
>
> Sybille von Rüden
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