[rak-list] Beispiel zu Anlage 2
Heidrun Wiesenmüller
wiesenmueller at hdm-stuttgart.de
Tue Jul 31 10:20:45 CEST 2007
Lieber Herr Moll,
ich denke, dass das auch nur recht selten vorkommt. Denn den zu
ergänzenden Urheber kennt man ja vor allem von fortlaufenden
Sammelwerken, bei denen keine Nebeneintragungen unter sonstigen
beteiligten Personen gemacht werden. Aber er ist durchaus auch bei
begrenzten Werken vorgesehen (vgl. Beispiele bei § 642).
Ein typischer Fall wäre der Sachtitel "Führer" oder "Führer durch die
Sammlungen" als Beispiel für einen Sachtitel, der "nur aus einfachen
oder durch formale (nicht auf den Inhalt bezogene) Attribute erweiterten
Gattungsbegriffen besteht" (§ 642,1a). Bei so etwas ist dann der Urheber
zu ergänzen. Außerdem kann es sonstige beteiligte Personen geben, die
Nebeneintragungen erhalten und folglich in der Verfasserangabe
aufzuführen sind. Wenn es auch noch einen Zusatz zum Sachtitel gibt,
müsste man auf die von Ihnen zitierte ISBD-Struktur kommen.
Hier ein Beispiel aus der Deutschen Nationalbibliographie:
Zeppelin-Museum <Friedrichshafen>:
Führer durch die Sammlungen / Zeppelin-Museum Friedrichshafen : Technik
und Kunst / [hrsg. von Wolfgang Meighörner. Autoren: Jürgen Bleibler ;
Dirk Blübaum ; Wolfgang Meighörner]. - 2., veränd. Ausg.. - Lindenberg :
Kunstverl. Fink, 2002. - 88 S. : zahlr. Ill.
ISBN 3-931820-46-7
Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller
*
*Moll, Frank schrieb:
> Sehr geehrte Kollegen,
>
>
>
> ich habe an Sie eine Anfängerfrage. In der RAK-Anlage 2 findet sich folgende Beschreibung der Bestandteile:
>
> Hauptsachtitel / zu ergänzender Urheber : Zusatz zum Hauptsachtitel / sonstige beteiligte Person
>
>
>
> Wann kommt es zu dieser Reihenfolge? Ich habe keine Beispiele gefunden.
>
>
>
> Liebe Grüße
>
>
>
> Frank Moll
>
>
>
>
>
>
>
> Frank Moll
>
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