[rak-list] (kein Betreff)
Bernhard Eversberg
ev at biblio.tu-bs.de
Tue Jul 31 09:57:31 CEST 2007
Moll, Frank schrieb:
>
> ich habe an Sie eine Anfängerfrage. In der RAK-Anlage 2 findet sich folgende Beschreibung der Bestandteile:
> Hauptsachtitel / zu ergänzender Urheber : Zusatz zum Hauptsachtitel / sonstige beteiligte Person
> Wann kommt es zu dieser Reihenfolge? Ich habe keine Beispiele gefunden.
>
Die einzigen mir bekannten Beispiele stehen in Par. 806.2d, unter
Beispiele c):
Jahresbericht / Auswärtiges Amt
Zentralblatt / Ranke-Gesellschaft
Der "zum Sachtitel zu ergänzende Urheber" gilt demnach ausdrücklich
nicht als Ordnungsgruppe. Er ist in Vorlageform anzugeben. Die Ergänzung
zum Sachtitel erfolgt eben mit " / "
Darin liegen mehrere Probleme:
1. Die ISBDs sehen keinen "zu ergänzenden Urheber" vor
(s. z.B. http://www.ifla.org/VII/s13/pubs/isbd_m0602.pdf )
RAK hat sich hier also eigenmächtig etwas ausgedacht.
2. Auch AACR kennen dieses Konstrukt nicht; in MARC 245 sucht man
so etwas deshalb vergeblich; es gibt keinen engl. Terminus dafür
(schwer zu übersetzen, "zu ergänzend" ist keine Eigenschaft des
Urh., sondern des Titels)
3. Die Abtrennung mit " / " ist in ihrer Doppeldeutigkeit fragwürdig und
würde von den ISBD-Verwaltern sicher nicht gutgeheißen (mir ist aber
unbekannt, ob sie das je diskutiert haben). In GBV/ZDB gibt es
immerhin ein anderes Teilfeld ($e) als für die Verf.Angabe ($h), und
bei der Eingabe trennt man mit " // ", d.h. datentechnisch werden die
Dinge denn doch differenziert. Die real existierenden Daten sind
jedoch uneinheitlich, anfangs hatte man z.B. im NZN dafür noch
nichts. MAB2 hatte dagegen schon früh ein eigenes Feld: 333
Für ZDB siehe: http://support.d-nb.de/iltis/katricht/zdb/4000.pdf
4. Die Ordnung solchermaßen ergänzter Sachtitel ist, falls man denn
ein Titelregister machen will, zu bedenken. Im GBV-Titelregister ist
es so, als sei da gar kein Zeichen - anders kann man mit den
uneinheitlichen Daten auch nicht umgehen. Dasselbe im ZDB-OPAC.
Schauen Sie unter "annual report ..."
AACR/MARC-Daten könnte man in vergleichbarer Weise gar nicht ordnen.
5. Desgl. die Dublettenkontrolle, wenn man Datenbestände aus mehreren
Quellen zusammenführen will und kein anderes Kriterium (wie ISSN)
verfügbar ist.
Summa summarum ist hier ein Punkt, wo seit langem die Praktiken weit
auseinanderklaffen, die internationale Vereinheitlichung aber unseren
Daten keine Verbesserung bringen wird.
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