WG: [Fwd: Re: [rak-list] RDA [und Katalogisierungsaufwand]]

Oehlschlaeger, Susanne oehlschlaeger at dbf.ddb.de
Wed Feb 15 16:21:23 CET 2006


Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei leite ich Ihnen eine Mail weiter.

Mit freundlichen Gruessen
Susanne Oehlschlaeger


-------- Original Message --------
Subject: 	Re: [rak-list] RDA [und Katalogisierungsaufwand]
Date: 	Tue, 14 Feb 2006 10:24:12 -0600
From: 	Charles Croissant <croisscr at slu.edu>
To: 	rak-list at lists.ddb.de
References: 
<5.2.0.9.1.20060201102125.01b18668 at mailserver.wlb-stuttgart.de>



Heidrun Wiesenmueller wrote: [am 1.2.06]

> Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, [snip]
>
> Zwei Aspekte moechte ich kritisch hervorheben:
>
> 1. Katalogisierungsaufwand:
>
> Das Ziel einer schlankeren und wirtschaftlicheren Katalogisierung 
> laesst sich mit den RDA wohl kaum verwirklichen. Die 
> Beschreibungsregeln scheinen mir im Vergleich zu den RAK (und auch im 
> Vergleich zu AACR2) eher noch aufwaendiger geworden zu sein. Einige
> Beispiele: Bei Nebentiteln ist die Quelle anzugeben, z. B. "Title on
> container: ..." (2.3.4.3). Bei einer falschen ISBN ist anzugeben, ob 
> sie "incorrect", "cancelled" oder "invalid" ist (2.12.1.3), ohne dass 
> dies uebrigens naeher erklaert wird (hier und an vielen anderen 
> Stellen braeuchte man zusaetzliche Ausfuehrungsbestimmungen). Bei 
> Bedarf soll auch der Inhalt naeher charakterisiert werden (4.3.0.3:
> "Make a note describing the nature and/or the scope of the content of 
> the resource unless that information is given elsewhere in the 
> description"), und als "contact information" (5.3.0.1) ist 
> beispielsweise die volle Adresse des Verlags zu liefern (so etwas 
> waere m.E. nur über eine Normdatei fuer Produzenten zu leisten).
>
Was Frau Wiesenmüller im letzten Satz des obigen Absatzes beschreibt, stimmt für den Fall, dass man eine möglichst volle Beschreibung erstellen will. Wir sollten jedoch hier im Auge behalten, dass unter RDA nur eine begrenzte Anzahl von Datenelementen für die bibliographische Beschreibung obligatorisch ist, siehe Regel 1.4 des Entwurfes. Dort werden die obligatorischen Elemente der bibliographischen Beschreibung aufgelistet (und auch diese Elemente sind nur dann obligatorisch, wenn sie für die zu katalogisierende Vorlage zutreffend sind):

Title proper
Earlier/later variations in the title proper Statement of responsibility (person, family, or corporate body with principal responsibility) Edition statement Numbering Publisher, distributor, etc. (if more than one then only the first
recorded)
Date of publication, distribution, etc.
Title proper of series
Numbering within series
Resource identifier [= z.B. ISBN]
Form of carrier [Art des Datenträgers]
Extent [= Umfang]
Scale of cartographic content [gilt nur bei Karten] Coordinates of cartographic content [gilt nur bei Karten]

Die aufgelisteten Datenelemente sind nämlich diejenigen, die bei der Identifizierung von Entitäten nach FRBR für unerlässlich gehalten werden.

Alles andere darf nach Wunsch der katalogisierenden Einrichtung entfallen. D.h., die Fussnoten, die in Kapitel 4 beschrieben werden, sowie die Angaben zu Bezugsbedingungen, wie sie in Kapitel 5 beschrieben werden, sind im Grunde alle als fakultativ anzusehen. (Frau Wiesenmüller hat sich in dem erwähnten Satz einmal auf eine Fussnote bezogen, einmal auf eine Angabe über Bezugsbedingungen.)

Insofern ist es m.E. zumindest möglich (wenn auch zu diesem Zeitpunkt schwer abchätzbar), dass sich das Ziel einer schlankeren und wirtschaftlicheren Katalogisierung mit den RDA verwirklichen lassen wird.

mit freundlichen Grüssen,
Charles Croissant

--
Charles R. Croissant
Associate Professor
Senior Catalog Librarian
Pius XII Memorial Library
Saint Louis University
3650 Lindell Blvd.
St. Louis, MO  63108-3302
(314) 977-3098
croisscr at slu.edu




-- 
Charles R. Croissant
Associate Professor
Senior Catalog Librarian
Pius XII Memorial Library
Saint Louis University
3650 Lindell Blvd.
St. Louis, MO  63108-3302
(314) 977-3098
croisscr at slu.edu



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