[rak-list] RFK-Kapitel 13

B.Eversberg ev at biblio.tu-bs.de
Thu Apr 21 14:48:25 CEST 2005


Kollege Crönert schrieb:
> 
> Und auch hier in RAK-List kommt die Diskussion hoffentlich bald wieder in 
> Gang. Beispielsweise zum Thema "Integration der Sonderregeln" - insbesondere 
> "RAK-UW" - hoffe ich schon lange auf konkrete Fortschritte. Gibt es denn 
> vielleicht eine Chance, die Ausarbeitung von Kapitel 13 noch zu forcieren? 
> Oder interessiert das nur wenig(e)?
> 

Spezialbibliotheken sind wohl erheblich mehr interessiert als die 
allgemeinen. Im GBV wird viel Unselbständiges katalogisiert, aber 
weitaus mehr wird z.B. von Swets übernommen. Dazu kommen die neuen 
Aktivitäten der Inhaltsverzeichnis-Erfassung von Büchern. Sonderlicher 
Bedarf für Regeln wird bei alledem kaum empfunden, soweit ich sehe. Es 
wird wenig mehr getan als die Titel und ggfls. Namen der einzelnen 
Beiträge zu erfassen, immer nur in Vorlageform, dazu Heft- und 
Seitenzahl. Die Verknüpfung mit dem selbstverständlich regelgerecht 
katalogisierten Hauptwerk geht in üblicher Weise über dessen IdNummer.
Das ist alles!
Man könnte ferner sagen, daß die wesentlichen Aspekte schon abgedeckt 
sind durch das bereits vorliegende Kap. 14 "Vorlagen und 
bibliographische Datensätze"! Man muß ja nur den Begriff "Mehrteiliges 
Werk" so ausdehnen, daß unselbständig erschienene Werke als Teile eines 
mehrteiligen Ganzen verstanden werden. So hatte ich das vor Jahren schon 
in der REUSE-Studie angedacht:
   http://www.allegro-c.de/formate/reusep.htm

und dann eine alles vereinheitlichende MARC-Lösung skizziert.

Um es noch anders zu sagen: Die Fragen der bibliographischen 
Beschreibung unselbständiger Werke spielen in der Online-Praxis eine 
sehr untergeordnete Rolle. Und Ansetzungen sind nicht anders zu regeln 
als für selbständige Werke!
Die Werkzeuge (Kategorien und Verknüpfungstechnik) sind vorhanden. 
Eigentlich kommt es nur darauf an, die Grundentscheidung zu treffen: was 
kommt in den Katalog und was nicht? Das kann nicht Sache der Regeln sein 
und war es auch nie.
Daß wir nicht die unzureichende Praxis der Fußnoten-Auflistung 
übernehmen werden, steht wohl außer Frage.

MfG B.E.





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