[rak-list] RFK-Kapitel 13
B.Eversberg
ev at biblio.tu-bs.de
Thu Apr 21 14:48:25 CEST 2005
Kollege Crönert schrieb:
>
> Und auch hier in RAK-List kommt die Diskussion hoffentlich bald wieder in
> Gang. Beispielsweise zum Thema "Integration der Sonderregeln" - insbesondere
> "RAK-UW" - hoffe ich schon lange auf konkrete Fortschritte. Gibt es denn
> vielleicht eine Chance, die Ausarbeitung von Kapitel 13 noch zu forcieren?
> Oder interessiert das nur wenig(e)?
>
Spezialbibliotheken sind wohl erheblich mehr interessiert als die
allgemeinen. Im GBV wird viel Unselbständiges katalogisiert, aber
weitaus mehr wird z.B. von Swets übernommen. Dazu kommen die neuen
Aktivitäten der Inhaltsverzeichnis-Erfassung von Büchern. Sonderlicher
Bedarf für Regeln wird bei alledem kaum empfunden, soweit ich sehe. Es
wird wenig mehr getan als die Titel und ggfls. Namen der einzelnen
Beiträge zu erfassen, immer nur in Vorlageform, dazu Heft- und
Seitenzahl. Die Verknüpfung mit dem selbstverständlich regelgerecht
katalogisierten Hauptwerk geht in üblicher Weise über dessen IdNummer.
Das ist alles!
Man könnte ferner sagen, daß die wesentlichen Aspekte schon abgedeckt
sind durch das bereits vorliegende Kap. 14 "Vorlagen und
bibliographische Datensätze"! Man muß ja nur den Begriff "Mehrteiliges
Werk" so ausdehnen, daß unselbständig erschienene Werke als Teile eines
mehrteiligen Ganzen verstanden werden. So hatte ich das vor Jahren schon
in der REUSE-Studie angedacht:
http://www.allegro-c.de/formate/reusep.htm
und dann eine alles vereinheitlichende MARC-Lösung skizziert.
Um es noch anders zu sagen: Die Fragen der bibliographischen
Beschreibung unselbständiger Werke spielen in der Online-Praxis eine
sehr untergeordnete Rolle. Und Ansetzungen sind nicht anders zu regeln
als für selbständige Werke!
Die Werkzeuge (Kategorien und Verknüpfungstechnik) sind vorhanden.
Eigentlich kommt es nur darauf an, die Grundentscheidung zu treffen: was
kommt in den Katalog und was nicht? Das kann nicht Sache der Regeln sein
und war es auch nie.
Daß wir nicht die unzureichende Praxis der Fußnoten-Auflistung
übernehmen werden, steht wohl außer Frage.
MfG B.E.
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