[rak-list] Sprachpräferenzen der AACR2

Hans Popst Popst at bib-bvb.de
Mon Apr 29 17:47:11 CEST 2002


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wegen der Redaktionsarbeiten an der Übersetzung der AACR war ich bisher
nur stiller Leser dieser Liste in Sachen AACR vs. RAK. Da ich aber,
zuletzt direkt von Frau Wiesenmüller angesprochen worden bin, möchte ich

zum Thema Sprachpräferenzen ein paar nützliche Hinweise geben:

Zunächst die Abschnitte 0.12 und 0.13 der AACR2 in Übersetzung:
SPRACHPRÄFERENZEN
0.12. Die Regeln enthalten einige Fälle, in denen eine Entscheidung
aufgrund der Sprache getroffen wird und in denen Englisch bevorzugt
wird. Anwender der Regeln, deren Arbeitssprache nicht Englisch ist,
sollten die vorgegebene Präferenz für Englisch durch die Präferenz ihrer

eigenen Arbeitssprache ersetzen. Autorisierte Übersetzungen der Regeln
werden dasselbe tun.
0.13. In Beispielen, in denen transliteriert wird, finden die ALA/LC
Transliterationstabellen Anwendung. Damit wird der Tatsache Rechnung
getragen, dass diese Tabellen von der überwiegenden Mehrzahl der
Bibliotheken Australiens, Kanadas, des Vereinigten Königreichs und der
Vereinigten Staaten verwendet werden. Autorisierte Übersetzungen der
Regeln werden die Transliteration der Beispiele durch die
Standardtransliterationen ersetzen, die in den Bibliotheken der Länder
oder Gebiete, für welche die Übersetzung gedacht ist, überwiegend
gebraucht werden.


Soweit also die allgemeine Aussage. Die Ansetzungsbestimmungen der AACR2

sehen an folgenden Stellen englischsprachige Ansetzungen vor, die bei
einer Anwendung in Deutschland natürlich zu deutschsprachigen
Ansetzungen werden müssten. Vielleicht erschrecken Sie über die Länge
der Liste:
Ansetzung von Personennamen:
22.3B1
22.3B3
22.3C1
22.3C2
22.5D1
22.11A
22.16A1
22.16A3
22.16A4
22.16C1
22.16D1
und Beispiele in weiteren Regeln

Geographische Namen:
23.2
und Beispiele in weiteren Regeln

Ansetzung von Körperschaftsnamen:
24.3A
24.3B
24.3C
24.3D
24.4B1
24.4C7
24.6B
24.7B2
24.10A
24.20B1
24.27.A2
24.27B1
24. 27C3
24.27D1
und Beispiele in weiteren Regeln

Einheitstitel:
25.3C3
25.4B1
25.4C1
25.5C1
25.12B
25.16B2
25.17A
25.18A3
und Beispiele in weiteren Regeln


Und noch ein anderes Thema, das in der letzten Zeit auf dieser Liste
behandelt worden ist, möchte ich ansprechen: Die Anzahl der
Haupteintragungen unter Körperschaften ist gemäß den jeweiligen
Grundregeln tatsächlich in den AACR2 geringer als in den RAK. Nach den
Sonderregeln, z.B. für Gesetze und andere amtliche Druckschriften sind
jedoch gemäß den AACR2 ungleich viel mehr Haupteintragungen unter
Körperschaften zu machen als nach den RAK. - Meine persönliche Meinung
dazu (aufgrund vieler Erfahrungen mit Benutzern): Jede Haupteintragung
unter einer Körperschaft ist eine zu viel. Wir machen uns sehr viel
Arbeit mit den Körperschaften und die Benutzer lassen diese
Suchmöglichkeit einfach links liegen. Das zeigt nicht nur die
persönliche Erfahrung, nein, das zeigen auch alle Ergebnisse der
Benutzerforschung.

Damit ich aber nicht missverstanden werde: Ich meine schon auch, dass
Körperschaften in bestimmten Fällen nützliche Sucheinstiege sind. Unsere

OPACs bieten uns da aber viel einfachere Möglichkeiten als unsere
derzeitigen, schwierigen und umständlichen Ansetzungsregeln. Einfachere
Ansetzungsregeln würden sowohl Benutzern als auch Bibliothekaren helfen
und Arbeit sparen.


Ob wir nun die AACR2 bekommen oder doch mit den revidierten RAK weiter
machen dürfen, keiner sollte denken, es könne alles beim Alten bleiben.

--
Mit freundlichen Gruessen
Ihr

Hans Popst
Bayerische Beamtenfachhochschule, Fachbereich Archiv- und
Bibliothekswesen
Kaulbachstr. 11, 80539 Muenchen
Tel. 089/28638-2298. - Fax 089/28638-2657. - mailto:Popst at bib-bvb.de





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