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http-equiv="Content-Type">
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<body bgcolor="#FFFFFF" text="#000000">
<div class="moz-cite-prefix">Lieber Herr Berger,<br>
liebe Kolleginnen und Kollegen,<br>
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ich denke, ein grundsätzlicher Unterschied zwischen RDA und RAK
ist, dass RDA eher "prinzipienbasiert" ist und RAK eher
"musterbasiert". Was ich damit meine, erkläre ich mal am Beispiel
der Ansetzung von untergeordneten Körperschaften. Unter RAK hatten
wir gewisse Muster im Kopf, die uns als Vorbild für bestimmte
Typen dienten: Ein Organ sieht immer so aus, ein Uni-Institut
sieht immer so aus etc. Man musste natürlich diese Muster lernen,
konnte sie dann aber sozusagen "wie im Schlaf" anwenden, ohne über
jeden einzelnen Fall von neuem nachdenken zu müssen.<br>
<br>
In RDA gibt es solche Muster nicht. Stattdessen gibt es einige
wenige Grundprinzipien zum Umgang mit Namen untergeordneter
Körperschaften. Diese muss ich auf jeden neuen Fall anwenden. Wenn
ich z.B. ein Uni-Institut habe, gibt es keinen Automatismus dafür,
wie die Ansetzung aussieht, sondern ich muss prüfen, unter welches
Grundprinzip der Name des Instituts, das ich gerade vor mir habe,
fällt. Der Vorteil ist, dass man keine Muster für zahllose Dinge
lernen muss, sondern nur die Grundprinzipien. Aber der Nachteil
ist, dass man bei jedem Fall sozusagen wieder von vorne anfängt.<br>
<br>
Ich denke, es ist nicht verboten, dass wir in den D-A-CH an
manchen Stellen in ein "musterbasiertes" Arbeiten zurückfallen.
Ich persönlich hätte also kein Problem damit, wenn wir zu den
Handschriftenkatalogen eine pauschale Aussage in Form einer
Erläuterung treffen würden, anstatt von den KollegInnen zu
verlangen, jedes Mal eine Einzelfallprüfung bis hin zur genauen
Lektüre des Vorworts zu machen...<br>
<br>
Frau Payer hat ja sehr stark gegen die Körperschaft als ersten
geistigen Schöpfer plädiert. Ich muss gestehen, dass ich nicht so
sehe. Mit ist es eigentlich herzlich egal, ob die Körperschaft -
um die alte Terminologie zu verwenden - die Haupteintragung erhält
oder nicht (die Benutzer nehmen den Unterschied vermutlich sowieso
nicht wahr). Ich würde es nur gerne einheitlich haben, also nicht
beim einen Handschriftenkatalog so und beim nächsten anders. <br>
<br>
Noch zu Herrn Wittes Punkten zur Beziehungskennzeichnung: Leider
verzichtet die LC sehr häufig auf Beziehungskennzeichnungen; das
habe ich auch schon oft bedauert. Von der Definition her passt
"Verfasser" jedenfalls absolut, auch wenn die Körperschaft
geistiger Schöpfer ist. Denn es liegt ein textuelles Werk vor, und
der geistige Schöpfer eines textuellen Werks heißt nun mal per
definitionem "Verfasser". Ich habe mich anfangs auch irgendwie
daran gestört, "Verfasser" für eine Körperschaft zu verwenden.
Aber was wäre die Alternative? Man könnte sonst nur noch den Namen
des Elements als Beziehungskennzeichnung verwenden, also
"geistiger Schöpfer" - ob das die Benutzer besser finden würden?<br>
<br>
Viele Grüße<br>
Heidrun Wiesenmüller<br>
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Am 26.06.2015 um 11:57 schrieb <a class="moz-txt-link-abbreviated" href="mailto:rda-info-liste@lists.dnb.de">rda-info-liste@lists.dnb.de</a>:<br>
</div>
<blockquote cite="mid:558D220F.9070500@Gymel.com" type="cite">
<pre wrap="">-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1
Liebe Liste,
Es gibt viele Details die darauf hindeuten (ganze Vorlage als Informations-
quelle, Form, Genre, Zielgruppe sind als [moegliche] Elemente der
Beschreibung benannt), aber ganz explizit zwischengefragt:
RDA verlangt vom Katalogisierer ein /Verstaendnis/ der fraglichen Ressource
(was es ist und was es soll), das auf einer Gesamtschau gruendet (und nicht
nur auf der Titelseite oder gewissen Formulierungen darauf), und die
Katalogisierungsentscheidungen bezueglich Veraestelungen in den Regeln sollen
darauf beruhen?
Und - falls dem so ist - ist das ein deutlicher Unterschied zu den RAK,
wo staerker die Formulierungen der Vorlage ausschlaggebend sind und
daher moeglicherweise zu eindeutigeren Loesungen kommen, denn das
/Verstaendnis/ der Ressource haengt staerker an der Person des Katalogisierers
als das Lesen der Titelseite (wir hatten hier(?) aber z.B. auch das
italienische "a cura" diskutiert, das /unsere/ Frage nach Herausgeberschaft
auf elegante Art unbeantwortet lassen kann).
Auf die aktuelle Diskussion bezogen heisst das dann, dass wir nicht nur
die allgemeine Pflicht haben, einen Handschriftenkatalog angemessen zu
katalogisieren (etwa damit die Wissenschaftler uns nicht auslachen, obwohl
rechnerisch in der Mehrheit, da vermutlich mehr Bibliothekspersonal sich mit
einer solchen Publikation auseinandersetzt als es hinterher Benutzer gibt,
massen wir uns da nichts an), sondern bereits das Regelwerk deutlich von
uns fordert, den aus Genre und Beduernissen der unterstellten Zielgruppe
erwachsenden Anforderungen gerecht zu werden.
In der Praxis duerfte es jeweils auf geeignete zusaetzliche Sucheinstiege
hinauslaufen, bzw. ob die erlaubt sind oder gar vom Regelwerk gefordert,
das halte ich fuer nicht konfliktwuerdig.
Wenn aber wie hier (zumindest vordergruendig und auch nur in Bezug auf
die primaere Verantwortlichkeit) die Anforderungen der Genres "Dissertation"
bzw. "wissenschaftliche Monographie" und "Katalog" miteinander in Konflikt
treten, ist dann eine formale Loesung oder eine eher inhaltliche der
Intention des Regelwerks gemaesser?
viele Gruesse
Thomas Berger
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</blockquote>
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<pre class="moz-signature" cols="72">--
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Prof. Heidrun Wiesenmüller M.A.
Hochschule der Medien
Fakultät Information und Kommunikation
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