[rak-list] WG: Statement of International Cataloguing Principles

Bernhard Eversberg ev at biblio.tu-bs.de
Tue May 6 10:38:06 CEST 2008


S. Oehlschläger schrieb:
> 
> das weltweite Stellungnahmeverfahren zur "Erklärung zu Internationalen Katalogisierungsprinzipien der IFLA" ist eröffnet. Barbara Tillett hat uns gebeten, ihre Mail an Sie weiterzuleiten und Sie damit einzuladen, am Stellungnahmeverfahren teilzunehmen, das am 30. Juni 2008 endet.

Wenn wir auch, und das ist ja unwidersprochen, auf Englisch als Arbeits-
sprache hingesteuert werden, so wären doch, da diese Migration erst noch
bevorsteht, einige Anmerkungen zu den wichtigen Punkten dieses und
anderer neuer Entwurfstexte willkommen, und zwar in der uns gegenwärtig
noch geläufigen Sprache. (Vielleicht kommt das noch aus Frankfurt, die
bisherigen Erfahrungen sprechen allerdings eher dagegen ...)

Im Oktober '07 war hier mal gefragt worden (eine Antwort steht noch
aus, ist nun aber entbehrlich), wie es zu einem auffälligen
Prinzipienwechsel kommen konnte:
   http://lists.ddb.de/pipermail/rak-list/2007-October/001087.html
Der IME-Entwurf April 2007 ist hier zu finden:
   http://www.nl.go.kr/icc/down/070412_2.pdf

Kurz gesagt, die Sprache des Katalogs sollte maßgebend sein für die
Ansetzung des Einheitstitels.

Es hatte aber in der RDA-Liste laute Proteste dagegen gegeben (Worte
wie "parochialism" waren da zu lesen), woraufhin nun - und vielleicht
hat ja auch die DNB mitgewirkt, die nun in einiger Bescheidenheit
nicht drüber redet - eine ganz neue Entwurfsfassung,

http://catprinciples.pbwiki.com/f/imeicc-statement_of_principles-2008.pdf

mit wiederum anderer Gliederung eine erfreuliche Kehrtwendung
vollzieht. Auch die Begrifflichkeit und Diktion ist wieder eine neuere,
noch modernere, aber worauf es ankommt, ist dies (eine Übersetzung wird
in Kürze bei DNB zu lesen sein):

6.3.4.1. The preferred title for the work/expression should be (in this
          order of preference):
6.3.4.1.1. the title most frequently found in manifestations of the work
            in its original language,  [!]
6.3.4.1.2. the title as found in reference sources, or
6.3.4.1.3. the title most frequently found on manifestations

Und das entspricht weitestgehend RAK 505 mit dem Prinzip der Original-
sprachigkeit.

Nicht nur hier, auch bei der Personennamen-Ansetzung ist man nach Paris
zurückgekehrt (wo RAK immer schon stärker verwurzelt war als AACR)
und es heißt (vgl. RAK 314, Paris Kap. 12), fast gleich aber immerhin
auch schon im IME4-Entwurf:

6.3.1. Forms of Names for Persons
        When the name of a person consists of several words, the choice
        of entry word for the authorized access point should follow
        conventions of the country and language most associated with that
        person, as found in manifestations or reference sources.

Also ein modernisiertes Staatsbürgerprinzip, das die AACR ja nur
halbherzig umgesetzt hatten.
Wenn sich diese Grundlagen nun auch in die RDA-Entwürfe fortpflanzen,
sollten wir nicht viele Probleme damit haben.
Originalsprache als allgemeines Prinzip wird zuvor schon in 6.2
ausdrücklich postuliert, das stand aber auch schon in 5.1.3 des IME4-
Entwurfs und wurde in dessen 5.2.4 dann durchbrochen.

Was die Körperschaftsansetzung betrifft, so läßt Punkt 6.3.3 noch
allzu vieles offen, um schon ein Urteil über zu erwartende Veränderungen
gegenüber RAK zu formulieren:

6.3.3. Forms of Names for Corporate Bodies
        For the authorized access point for a corporate body, the name
        should be given in direct order, as found in manifestations or
        reference sources, except
6.3.3.1. when the corporate body is part of a jurisdiction or
          territorial authority, the authorized access point should begin
          with or include the currently used form of the name of the
          territory concerned in the language and script best suited to
          the needs of the users of the catalogue;
6.3.3.2. when the corporate name implies subordination, or subordinate
          function, or is insufficient to identify the subordinate body,
          the authorized access point should begin with the name of the
          superior body.

Gebietskörperschaften sollen also anscheinend doch in der Sprache des
Katalogs (nur hier findet sich noch dieses "Prinzip") angesetzt
werden, andere dagegen eher originalsprachlich. Für untergeordnete
Körperschaften deutet sich an, daß man RAK 430/431 folgen wird, nicht
mehr den sehr kasuistischen Regeln der AACR 24.12/13. Auch das käme uns
also sehr entgegen. Das mit den Gebietskörperschaften (also "Munich"
statt "München") ist ein allenfalls per VIAF lösbares Dilemma.

Kurz gesagt, in entscheidenden Punkten sind die Prinzipien nun kaum noch
von denen der RAK zu unterscheiden. Es bleibt die Frage, ob RDA dies
1:1 übernehmen wird. Dann brauchen wir RAK eigentlich gar nicht zu
verschrotten - wollten wir denn bei der Arbeitssprache Deutsch bleiben -
denn unterm Strich kommt am Ende so gut wie dasselbe raus.

Eine positive, zustimmende Stellungnahme zum Entwurf ist also angezeigt,
damit die Verabschiedung noch rechtzeitig vor der Finalisierung des
RDA-Entwurfs vorliegt, um ggfls. brauchbare Munition gegen diesen zu
haben.

Ansonsten wäre zu den "Principles" noch manches zu sagen, auch einiges
zu kritisieren, aber in Punkten von für die Praxis untergeordneter
Bedeutung.

MfG B.E.




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