[rak-list] JSC Meeting in April 08, Protokoll

Bernhard Eversberg ev at biblio.tu-bs.de
Tue Jul 22 14:04:48 CEST 2008


Frau Oehlschläger informierte am 8. Mai über die JSC-Tagung im April:
http://lists.ddb.de/pipermail/rak-list/2008-May/001178.html

Am 13.5. wies ich auf einige Punkte hin:
http://lists.ddb.de/pipermail/rak-list/2008-May/001179.html

Nun wurde in der Liste "rules" der ALA (nicht in der RDA-L)
das Protokoll des ALA-Wort- und Schriftführers John Attig herumgereicht,
leider nur als DOC. (J.A. ist "ALA Representative to the JSC" und seit
langem einer der kenntnisreichsten Regelwerker.)
Diese zehnseitige, ausführliche Zusammenfassung enthält viele
Punkte, die momentan nur am Rande von Interesse wären. Ich versuche,
die wichtigeren zu referieren, wobei die in meiner oben angegebenen
Message genannten Punkte wieder etwas modifiziert werden:

1. Die Verfasserangabe wird wieder in die Liste der Kernelemente
    aufgenommen, was die LC aber vermutlich (ihrem vielzitierten
    Report folgend) nicht nachvollziehen wird. D.h. in LC-Daten wird
    es dann keine Verf.Angabe geben in den Fällen, wo der vorliegende
    Name nicht von der Ansetzung abweicht. Für uns bliebe es damit
    beim alten, aber manche LC-Daten sind dann leicht abgemagert. Die
    Diskussion um diese Frage war bei uns ja seit langem erledigt.

2. In der Gliederung soll klar unterschieden werden zwischen
    beschreibenden und Ansetzungslementen (relationships). Für uns
    nichts Neues.

3. Ansetzungen von Orts- und Verlagsnamen soll es weiterhin nicht geben,
    obwohl ALA das vorgeschlagen hatte.

4. Interpunktion _zwischen_ Elementen wird in einen Anhang über die
    Präsentation verbannt, nur Interpunktion _innerhalb_ der Elemente
    muß in den Regeln verbleiben. Die notorische MARC-Praktik der
    Angabe von Interpunktion am Unterfeldende zusätzlich zum Code
    des nächsten Unterfeldes wird dadurch zwar als antiwuiert
    bloßgestellt, aber wohl nicht aufgegeben werden.

5. Es wird bei der berüchtigten Regel 21.1B2 nun doch bleiben, sie
    kommt (mit ihrer kasuistischen Liste von Kriterien) zu dem Abschnitt
    über den "Creator", d.h. eigentlich steigt der körperschaftliche
    Verfasser (in RAK längst überzeugend überwunden) als Phönix aus der
    Asche.

6. Die Ansetzungsform für ein Werk soll neben dem Titel den Namen der
    hauptverantwortlichen Person ("principal responsibility") umfassen.
    [Der so definierte Werktitel ist nichts anderes als der in den alten
    RAK so genannte "Titel" als Kombination aus Namensansetzung und
    Hauptsachtitel] Bisher war dies in den AACR kein Element, aber in
    MARC 700 hatte man de facto mit $a $t schon eine Entsprechung. FRBR
    erwzingt, daß man dies nun explizit im Regelwerk benennt.

7. Für mehrbändige Werke gibt es keine klare Aussage dazu, ob es einen
    Datensatz für das Gesamtwerk neben denen für seine Teile geben soll
    nebst zugehöriger Verknüpfungen. Was man da machen will, läuft
    auf nichts anderes hinaus als die alte Praxis der 505 mit evtl. einer
    700 $a $t

8. Für Dokumenttypen ("nature of content") und Zielgruppen ("intended
    audience") wird es keine Liste kontrollierter Begriffe geben - und
    damit keine Codes - die den Vorteil der Internationalität hätten.

9. Die Instrumentenbesetzung bei Musikstücken wurde als normiert ange-
    dacht, dies wird aber doch nicht kommen. Zwar hat MARC dafür die 048,
    im Regelwerk wird das aber keine Entsprechung finden. Das werden
    Musikkenner sehr bedauern, weil damit eine sehr begehrte
    Suchmöglichkeit nicht im Regelwerk verankert wird.

10. Bei Personenansetzungen bleibt es zur Differenzierung
     gleichlautender Namen bei der Reihenfolge Lebensdaten / vollständige
     Namensform / Wirkungszeit, wobei der vollständigere (ermittelte)
     Name weiterhin auch erfaßt werden kann, wenn er zur Differenzierung
     nicht nötig ist.

11. Gebietskörperschaften bleiben ein Sonderbereich, während ALA
     vorgeschlagen hatte, keine Unterscheidung mehr zu machen zwischen
     diesen und normalen Körperschaften. Man wird evtl. später nochmal
     drüber nachdenken.

12. Der Alternativtitel (... or ...) soll ein Teil des Haupttitels
     bleiben in der Vorlageform (also 245 $a), aber der Ansetzungstitel
     ("preferred title") soll dann nur aus dem ersten Teil bestehen,
     der zweite als Nebentitel ("variant title") erfaßt werden.

13. Man will sich um die Entwicklung von "workflows" bemühen: der
     tatsächliche Arbeitsgang beim Katalogisieren, die Abfolge Schritt
     für Schritt also, soll damit dargestellt werden können. Die Online-
     RDA haben dieses Konzept bereits eingebaut, die Regelwerker wollen
     es aber ausdrücklich auch offiziell nutzen als zusätzlichen
     Bestandteil des Regelwerks.

Summa summarum wird somit in einigen Eckpunkten kaum ein Schritt weg
von den eingefahrenen AACR-Gleisen gewagt.

Termine, an die man sich nun strikt halten will:
-- Bis Ende Juli '08 wird ALA noch am Vollentwurf arbeiten und
    Vorschläge formulieren
-- Anfang Oktober wollen die Bearbeiter den Vollentwurf freigeben zur
    Beurteilung (in der Online-Version, nicht als PDF oder sonstwie als
    vollständigen Text!)
-- Bis Ende Januar '09 können sich die "constituencies" noch dazu
    äußern (eine davon ist ALA), aber nur zu den gravierend geänderten
    bzw. vorher noch nicht publizierten Teilen,
-- JSC trifft sich im Februar '09 und trifft letzte Entscheidungen
-- Der vollendete Text wird zum Ende April '09 an die Verleger gegeben.
-- Keine ungelösten Kommentare werden dann noch vor sich hergeschoben,
    sondern Probleme müssen danach als Revisionsvorschläge eingereicht
    werden.

Sind irgendwelche deutschen Beiträge eingeflossen? Ganz definitiv
könnte das nur DNB sagen, meine Feststellungen ergaben keinen
Anhaltspunkt. Das Stichwort "German" ist in dem Text wie auch in anderen
Bekanntgaben von Resultaten nicht zu finden.


B.Eversberg



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