[rak-list] Geneseprozess der AACR3
Anett Ullrich
anett.ullrich at bundestag.de
Fri Jun 3 14:07:00 CEST 2005
Lieber Herr Stephan, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Armin Stephan schrieb:
>Dabei waren SpezialbibliothekarInnnen in Katalogisierungsfragen im
>Laufe der Geschichte durchaus ruehrig und modernisierungsfreudig.
>Ich erinnere als Beispiel an die sog. RAK-PB, die schon 1985 ein
>Regelwerk darstellten, in dem die Trennung zwischen Formal- und
>Sachkatalogisierung aufgehoben war - was man jetzt als grosse
>Errungenschaft der AfS bzw. der DDB preist. Auch die Trennung bei
>der Katalogisierung von selbstaendigem und unselbstaendigem
>Schrifttum war in diesem Regelwerk aufgehoben.
>
>
>
die Bibliothek des Deutschen Bundestages katalogisiert nach den RAK-PB
und entwickelt sie selbststaendig weiter (uns ist leider keine
Bibliothek bekannt, die ebenfalls mit diesem Regelwerk arbeitet). Dabei
orientieren wir uns im allgemeinen an den Entwicklungen der RAK-WB.
Natuerlich haben auch wir die Umstiegsdebatte mit grossem Interesse
verfolgt und moegliche Auswirkungen auf unsere Katalogisierungspraxis
sowie unser Regelwerk diskutiert.
Waehrend der Diskussion haben wir festgestellt, dass die RAK-PB einige
Tendenzen bereits aufgenommen hatten. So werden die Ansetzungen von
Koerperschaften und Personennamen sowohl für die Formal- als auch für
die Sacherschliessung genutzt. Gebietskoerperschaften und Ordnungshilfen
setzen wir in der im Deutschen gebraeuchlichen Form an, ebenso
Personennamen (auch historische Persoenlichkeiten, geistliche
Wuerdentraeger und Mitglieder regierender Fuerstenhaeuser).
Weitere Unterschiede zu den RAK-WB: Koerperschaftsansetzungen werden nur
gesplittet, wenn mit einer Namensaenderung eine einschneidende Aenderung
ihrer Funktion und bzw. oder ihrer Organisation verbunden ist bzw. bei
Teilungen und Zusammenschluessen. Beteiligte Koerperschaften erhalten
immer Nebeneintragungen, also auch bei Sachtitel- und Verfasserwerken.
Nebeneintragungen fuer sonstige beteiligte Personen handhaben wir
grosszuegiger, als in den RAK-WB geregelt ist. Auch Aufsaetze
katalogisieren wir nach den RAK-PB unter Beruecksichtigung der DIN 1505.
Nichtlateinische Schriften werden nach den Duden-Transkriptionstabellen
(soweit vorhanden) umgeschrieben.
Diese Auflistung ist nicht vollstaendig, gibt aber vielleicht einen
guten Einblick in das "Wesen" der Regeln für die alphabetische
Katalogisierung in Parlamentsbibliotheken.
Mit freundlichen Gruessen
Anett Ullrich
--
Anett Ullrich
Bibliothek des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
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