[rak-list] Geneseprozess der AACR3

Anett Ullrich anett.ullrich at bundestag.de
Fri Jun 3 14:07:00 CEST 2005


Lieber Herr Stephan, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Armin Stephan schrieb:

>Dabei waren SpezialbibliothekarInnnen in Katalogisierungsfragen im 
>Laufe der Geschichte durchaus ruehrig und modernisierungsfreudig. 
>Ich erinnere als Beispiel an die sog. RAK-PB, die schon 1985 ein 
>Regelwerk darstellten, in dem die Trennung zwischen Formal- und 
>Sachkatalogisierung aufgehoben war - was man jetzt als grosse 
>Errungenschaft der AfS bzw. der DDB preist. Auch die Trennung bei 
>der Katalogisierung von selbstaendigem und unselbstaendigem 
>Schrifttum war in diesem Regelwerk aufgehoben.
>
>  
>
die Bibliothek des Deutschen Bundestages katalogisiert nach den RAK-PB 
und entwickelt sie selbststaendig weiter (uns ist leider keine 
Bibliothek bekannt, die ebenfalls mit diesem Regelwerk arbeitet). Dabei 
orientieren wir uns im allgemeinen an den Entwicklungen der RAK-WB. 
Natuerlich haben auch wir die Umstiegsdebatte mit grossem Interesse 
verfolgt und moegliche Auswirkungen auf unsere Katalogisierungspraxis 
sowie unser Regelwerk diskutiert.

Waehrend der Diskussion haben wir festgestellt, dass die RAK-PB einige 
Tendenzen bereits aufgenommen hatten. So werden die Ansetzungen von 
Koerperschaften und Personennamen sowohl für die Formal- als auch für 
die Sacherschliessung genutzt. Gebietskoerperschaften und Ordnungshilfen 
setzen wir in der im Deutschen gebraeuchlichen Form an, ebenso 
Personennamen (auch historische Persoenlichkeiten, geistliche 
Wuerdentraeger und Mitglieder regierender Fuerstenhaeuser).
Weitere Unterschiede zu den RAK-WB: Koerperschaftsansetzungen werden nur 
gesplittet, wenn mit einer Namensaenderung eine einschneidende Aenderung 
ihrer Funktion und bzw. oder ihrer Organisation verbunden ist bzw. bei 
Teilungen und Zusammenschluessen. Beteiligte Koerperschaften erhalten 
immer Nebeneintragungen, also auch bei Sachtitel- und Verfasserwerken. 
Nebeneintragungen fuer sonstige beteiligte Personen handhaben wir 
grosszuegiger, als in den RAK-WB geregelt ist. Auch Aufsaetze 
katalogisieren wir nach den RAK-PB unter Beruecksichtigung der DIN 1505. 
Nichtlateinische Schriften werden nach den Duden-Transkriptionstabellen 
(soweit vorhanden) umgeschrieben.

Diese Auflistung ist nicht vollstaendig, gibt aber vielleicht einen 
guten Einblick in das "Wesen" der Regeln für die alphabetische 
Katalogisierung in Parlamentsbibliotheken.

Mit freundlichen Gruessen

Anett Ullrich

-- 
Anett Ullrich
Bibliothek des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin



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