AW: Antw: Re: [rak-list] RFK

Thomas Berger ThB at gymel.com
Thu Apr 1 13:28:11 CEST 2004


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Lieber Herr Stephan, liebe Liste,

| Ich moechte aber doch noch einmal die Kernpunkte meines Anliegens
| benennen. Vielleicht laesst sich doch ein Konsens erzielen.
|
| 1. Es geht nicht um die Erschlagung aller moeglichen Spezialfaelle und
| "Unfaehigkeiten" von Benutzern, sondern um die ganz praezise Frage,
| ob wir den Benutzern unserer Bibliothekssysteme die Moeglichkeit
| bieten wollen, Namen auch unter Vornamen und in nicht invertierter
| Form finden zu koennen.

Definitiv ja. Und auch sonst sollten wir aufgeschlossen gegenueber der
Sprache und den Begrifflichkeiten der Benutzer sein.

Regelwerk (bzw. die etwas ausserhalb der Regelwerke befindlichen
Redaktionsvorschriften der Normdateien) und Anforderungen an die
Bibliothekssysteme sind hier nach meinem Eindruck verzahnt:
Wenn der "Stand der Technik" Verarbeitungen moeglich macht (etwa
Doppelnamen-Verweise bei Bindestrichen), dann duerfen die
Ansetzungsregeln nicht darauf beharren (oder dahingehend interpretiert
werden), dass hier ein Bearbeiter den Verweis explizit in
dafuer vorgesehene Felder tippen muss.

Wenn umgekehrt die Technik auf lange Sicht nicht in der Lage
sein wird, den "empfundenen" Namen unserer Benutzer (etwa
"Siguardottir, Anna") auf den nach allen Feinheiten des
Staatsbuergerprinzips und weiterer Ansetzungsregeln korrekten
(Anna Sigurdardottir) umzusetzen, so muss das Regelwerk die
Verweisung fordern.


| 2. Mit Mehraufwand hat das ueberhaupt nichts zu tun. An unserer
| Katalogisierungspraxis muss sich dafuer nichts aendern. Es steht
| lediglich die Frage im Raum, ob durch das Regelwerk kuenftig (mehr -
| wir tun es ja jetzt auch schon) Einfluss auf die Indexierungsmethodik
| genommen werden soll.

"Das Regelwerk" wird kaum an vorhandenen Systemen herumprogrammieren.
"Die Regelwerke" versuchen derzeit den Wandel nachzuvollziehen,
dass nicht mehr "die Karte" das Medium ist sondern "die Datenbank".
Gewisse implizite Grundannahmen sind nun falsch und ich denke, man nutzt
die Gelegenheit, die Regeln einerseits neutraler zu formulieren und
andererseits eine geeignete Form dafuer zu finden, wie seitens des
Regelwerks (als Extra-Kapitel, als Anhang, als Extra-Regelwerk) die
Anforderungen an die benutzten Datenformate und Datenbanken zu
formulieren sind: Frueher waren die Regeln eine Arbeitsanweisung
an den Katalogisierer mit seiner Schreibmaschine. Nun muss man
den menschlichen Arbeitsaufwand schonen, das Endprodukt ("funktions-
faehiger Katalog") benennen und definieren, und die Arbeitsanweisungen
jedoch auf Mensch und Maschine aufteilen, allerdings alles so abstrakt,
dass das Regelwerk durch technische Entwicklung nicht alle zwei Jahre
komplett umgeschrieben werden muss.

viele Gruesse
Thomas Berger

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