[rak-list] Veroeffentlichung der vorliegenden RAK2-Entwuerfe

Hans Popst Popst at bib-bvb.de
Wed Nov 6 17:44:47 CET 2002


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gestatten Sie mir aus der Sicht eines Mitglieds der Expertengruppe 
Formalerschliessung und auch aus der Sicht desjenigen, der die Entwuerfe 
fuer die RAK2 formuliert hat, anlaesslich deren Veroeffentlichung ueber 
die o.a. Listen einige Bemerkungen:

Es ist zu begruessen, dass ueber die vorliegenden Entwuerfe nun nicht 
mehr spekuliert  werden muss. Die Entwuerfe sind das Ergebnis der 
Beratungen der *Arbeitsgruppe* Formalerschliessung der Konferenz fuer 
Regelwerksfragen.

Wie die Arbeitsstelle fuer Standardisierung im Vorspann richtig 
feststellt, geben die Entwuerfe den Stand  vom April 2000 wieder. Mit 
Ausnahme eines Teils der Regeln fuer die Ansetzung von Personennamen, 
die in die RAK-WB-Ergaenzungslieferung 4 eingegangen sind, ist an den 
Entwuerfen seither nicht weiter gearbeitet worden. Die Arbeitsstelle hat 
also schon vor dem Beschluss vom 6.12.2001 eineinhalb Jahre verstreichen 
lassen, in denen an den Entwuerfen nicht weiter gearbeitet worden ist.

Die Aussage "Nach Auffassung Der Deutschen Bibliothek fehlt ein 
Grundkonzept fuer Struktur und Logik des Regelwerkes" uebersieht, dass 
die Struktur und Logik der AACR2 *und*  der RAK dieselbe ist. Beide 
bauen auf den Grundsaetzen der Katalogisierungskonferenzen von Paris 
1961 und Kopenhagen 1969 auf, beide trennen Beschreibungs-, Ansetzungs- 
und Eintragungsregeln, wobei sich die RAK z.B. bei der Ansetzung 
staerker an die internationalen Vorgaben gehalten haben als die AACR.

Ein Verzicht auf die Unterscheidung von Haupt- und Nebeneintragungen 
beseitigt die Diskrepanzen zwischen Grund- und Sonderregeln und die 
Integration der Sonderregeln in das Hauptregelwerk war von Anfang an 
eines der Ziele der Regelwerksreform.

Bezueglich einer Anzeige in Listen oder beim Zitieren eines Werkes steht 
bereits im Entwurf der Paragraf 63, der entsprechende "Anzeigebegriffe" 
vorsieht, wobei ueber Bezeichnung und Form Einzelheiten noch diskutiert 
werden muessen. Dass das Problem aber uebersehen worden waere, kann man 
bestimmt nicht sagen.  - Im uebrigen war es aber immer schon so, dass 
unsere Benutzer den Unterschied zwischen Haupt- und Nebeneintragung in 
der Regel nicht bemerkt haben. Wozu machen wir uns also die  Arbeit damit?

Wieso der Verzicht auf Haupt- und Nebeneintragungen die Katalogfunktion, 
nachzuweisen, "welche Werke z.B. ein Verfasser geschaffen hat" nicht 
ermoeglichen soll, ist nicht nachvollziehbar. Eintragungen unter 
Verfassern hatten wir bisher schon und wir werden sie natuerlich auch 
zukuenftig haben.

Dass die Functional Requirements for Bibliographic Records (FRBR) so 
viel Neues braechten, kann man auch nicht feststellen. Schon bisher 
haben wir in einer einzigen Einheitsaufnahme oder im Onlinekatalog in 
einem einzigen Datensatz Verfasser und Titel miteinander verknuepft. 
Wieso sollten also "Sucheinstiege" nicht genuegen? Im Gegenteil: In den 
RAK2-Entwuerfen sind die Einheitstitel als obligatorische Sucheinstiege 
vorgesehen, die selbstverstaendlich in einem Onlinekatalog mit dem 
Verfasser verknuepft werden koennen. In Listen gibt es dafuer den oben 
genannten "Anzeigebegriff", bestehend aus Verfasser und Titel, wenn das 
Werk denn einen Verfasser hat.

Im Uebrigen haette man sich bei der Weiterarbeit an den Entwuerfen 
durchaus eine schrittweise Fertigstellung und Inkraftsetzung vorstellen 
koennen: Die Ansetzungsregeln koennten in einem zweiten Schritt mit den 
AACR2 *und* den RSWK abgestimmt und mit Ruecksicht auf die 
umzuarbeitenden Normdateien erst spaeter in Kraft gesetzt werden.

Mit freundlichen Gruessen
Ihr

Hans Popst
Bayerische Beamtenfachhochschule, Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen
Kaulbachstr. 11, 80539 Muenchen
Tel. 089/28638-2298. - Fax 089/28638-2657. - mailto:Popst at bib-bvb.de 





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